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Als Betreiber einer öffentlichen Ladestation von der THG-Quote profitieren

Der Klimawandel schreitet voran und Deutschland hat sich verpflichtet, ab 2045 die Klimaneutralität zu garantieren. Schon heute werden daher von Seiten der Regierung Maßnahmen ergriffen, um bis zum genannten Termin die Emissionen von Treibhausgasen zu senken.

Im Bereich Elektromobilität greift die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Dabei erwerben Industriebetriebe, die als große Emittenten gelten, Zertifikate von nachhaltig arbeitenden Marktteilnehmern mit dem Ziel, ihre Treibhausgasbilanz zu verbessern.

Die ersten Jahre seit Bestehen der Regelung profitierten vornehmlich große Versorgungsunternehmen von der Quote und der damit verbundenen THG-Prämie. Diese schöpfen wegen des hohen Anteils von erneuerbaren Energien im deutschen Energiemix ihre Quote nicht aus. Seit 2022 wurde die Regelung um Elektroautos erweitert. Außerdem können Betreiber von Stromtankstellen, die öffentlich zugänglich sind, die THG-Quote für Ladesäulen geltend machen. Welche Aspekte sind dabei zu berücksichtigen?

Was genau ist die THG-Quote?

Die Bundesrepublik ist ein Land, das seinen Reichtum hauptsächlich seiner gut funktionierenden Industrie zu verdanken hat. Die Kehrseite der Medaille dabei ist, dass dieser Wohlstand von einem überaus großen Ausstoß an CO2 begleitet wird. Das Gas wird als ursächlich angesehen für die Erwärmung der Atmosphäre mit all ihren negativen Auswirkungen auf das Weltklima.

Mit der THG-Quote wurde ein Instrument geschaffen, das die Emissionen im Verkehrssektor reduziert. Dieser ist für rund 25 Prozent des deutschen Ausstoßes verantwortlich. Dahinter steckt der Gedanke, dass große Treibhausgasemittenten aus der Mineralölindustrie dazu angehalten werden, ihre Produkte nachhaltiger zu produzieren. 2024 wird dabei eine Quote von 9,25 Prozent gefordert, die bis 2030 schrittweise auf 25 Prozent steigt. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe müssen die Konzerne mit hohen Strafzahlungen rechnen.

Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Unternehmen diese Quote nicht einhalten können. Um die Strafzahlungen zu kompensieren, dürfen sie aber Zertifikate von Unternehmen und Privatleuten erwerben, die umweltschonend agieren. Diese profitieren von den Geldern in Form einer THG-Prämie.

Warum wurde die THG-Quote eingeführt?

Die THG-Quote wurde schon 2015 von der Regierung Merkel eingeführt. Unter der Ägide der Ampel wurde die Quotenregelung auf den Bereich Elektromobilität ausgeweitet, wodurch die damit verbundenen Prämien für die breite Bevölkerung zugänglich sind. Berlin verfolgt mit der THG-Quote mehrere Ziele:

  • Automatischer Preisanstieg für fossile Antriebe
  • Schrittweise Verbilligung der Elektromobilität
  • Beschleunigung des Ausbaus einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur

Wer kann von der THG-Quote profitieren?

Die THG-Prämie steht jedem Halter eines vollelektrisch betriebenen Elektrofahrzeugs zu. Dies gilt sowohl für Privatwagen als auch für Dienstwagen und Nutzfahrzeuge. Es spielt auch keine Rolle, ob das Elektrofahrzeug gekauft oder geleast ist. Für 2024 wird, je nach Fahrzeug, eine Prämie von etwa 300 Euro erwartet. Hybride Antriebsformen sind von der Regelung ausgeschlossen.

Außerdem kommt die Prämie Betreibern von Ladestationen zugute, sofern diese öffentlich zugänglich sind. Dabei werden pro geladene Kilowattstunde etwa 15 Cent gezahlt.

Betreiber von Fuhrparks kassieren doppelt

Besonders interessant ist die THG-Quote für Fuhrparkbetreiber und Flottenbesitzer. Diese können die THG-Prämie sowohl für ihre Dienstwagen, Lieferwagen, Mietwagen, LKW und Busse beantragen als auch für ihre Ladestationen.

INFOGRAFIK

Woher stammen die Geldmittel für die mit der THG-Quote verbundenen Prämien?

Die THG-Prämie ist nicht mit der Kaufprämie für Elektroautos zu vergleichen. Letztere musste jetzt eingestellt werden, weil die Regierung sparen muss. Die THG-Quote finanziert sich nicht aus dem Staatshaushalt, es werden keine Steuermittel verwendet. Die ausgezahlten Prämien stammen ausschließlich aus den Gewinnen der Erdölkonzerne.

THG-Prämie für 2024 sichern

Im Prinzip könnte jeder Berechtigte seine THG-Prämie direkt mit den Mineralölunternehmen aushandeln. Dieses Vorgehen wäre jedoch mit einem bürokratischen Aufwand verbunden, welche die damit verbundenen Summen ad absurdum führen würde. Daher werden die Prämien über sogenannte Quotenhändler wie EMOVY beantragt und ausgezahlt.

Die Vermittler bündeln die Anträge ihrer Kunden und schicken sie im Paket ans Umweltbundesamt, unter dessen Federführung der Quotenhandel organisiert ist. Die Beamten prüfen die Anfragen und stellen bei berechtigten Ansprüchen für jedes Elektrofahrzeug und für jede Ladesäule, die den Anforderungen entspricht, ein entsprechendes Zertifikat aus. Diese werden an die Quotenhändler zurückgesendet.

Die Vermittler verkaufen die Zertifikate an die Mineralölgesellschaften. Sobald diese bezahlt haben, überweisen die Händler die Prämien anteilig an ihre Kunden, wobei sie eine Aufwandsentschädigung zurückbehalten.

Zu beachten ist eine Änderung im Bundesimmissionsschutzgesetz, die mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Diese erlaubt es Besitzern von Ladepunkten, deren Strom über eine Photovoltaikanlage produziert wird, ihre Stromtankstelle mit dem öffentlichen Netz zu verbinden. Strom, der aus alternativen Quellen stammt, ist für die Mineralölkonzerne wertvoller als Strom aus fossilen Quellen. Experten erwarten in diesem Fall eine Verdoppelung der Prämie.

THG-Prämie für Ladestationen beantragen – wie ist vorzugehen?

Die Antragstellung ist für Elektrofahrzeuge einfach durchzuführen. Dabei müssen nur der Fahrzeugschein und eine Kopie eines gültigen Ausweises auf der Website des Quotenhändlers hochgeladen sowie eine Bankverbindung angegeben werden.

Für Ladestationen gestaltet sich die Antragstellung etwas aufwändiger. Es sind vier Teilschritte notwendig, um in den Genuss der THG-Prämie zu kommen:

  • Der Ladepunkt ist bei der Bundesnetzagentur zu registrieren.
  • Die Ladestation muss den technischen und regulatorischen Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen.
  • Nun kann der Quotenhändler kontaktiert werden. Dabei werden die Auszahlungstermine festgelegt. Üblicherweise wird dabei das Quartalsende gewählt.
  • Danach werden die Abnahmemengen turnusmäßig an das Vermittlungsunternehmen gesendet.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist mit etwas Aufwand verbunden. In der Regel stehen die Quotenhändler dabei mit ihrer Expertise unterstützend bereit. Es müssen einmalig einige Informationen über die betreffende Stromtankstelle übermittelt werden, damit die Säule korrekt registriert werden kann:

  • Die Betreibernummer bei der Bundesnetzagentur, sofern eine solche schon existiert.
  • Das Datum der Inbetriebnahme und das dazugehörige Protokoll.
  • Das verwendete Steckersystem.
  • Die Anzahl der vorhandenen Ladepunkte.
  • Der exakte Standort in Form der Angabe von Längen- und Breitengrad. Diese Information wird einfach über Google Maps ermittelt.
  • Die angebotenen Bezahlsysteme samt den verwendeten Authentifizierungsverfahren.
  • Die Leistung der Anlage in Kilowatt.
  • Eine Einverständniserklärung der Bundesnetzagentur.
  • Der sogenannte Public Key. Dieser befindet sich in der Regel direkt auf dem Messgerät und bestätigt, dass die Eichrechtskonformität gewahrt ist.

Wann ist eine Ladesäule quotenberechtigt?

Eine Ladesäule muss einige Anforderungen erfüllen, damit das Umweltbundesamt ein Zertifikat ausstellt. Der wichtigste Aspekt dabei ist die öffentliche Zugänglichkeit. Daher sind es vor allem Ladepunkte an Supermarktparkplätzen, Hotelparkplätzen und am Straßenrand, an denen jedes Fahrzeug aufgeladen werden kann, die von der Prämie profitieren. Wird die Ladestelle dagegen beispielsweise nur von den Mitarbeitern einer Firma genutzt, ist eine Prämienzahlung nicht möglich.

Außerdem darf zwischen Nutzern und Betreibern keine vertragliche Bindung bestehen. Besitzer von Elektrofahrzeugen müssen sich spontan entscheiden können, ob sie die Säule in Anspruch nehmen oder nicht. Eine weitere Anforderung besteht darin, dass die in der LSV vorgeschriebenen Bezahlsysteme angeboten werden. Schließlich müssen die Ladepunkte geeicht sein.

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