Region: Aktuell sind die meisten Weihnachtsmärkte geöffnet - ein untrügliches Zeichen dafür, dass das Weihnachtsfest unmittelbar bevorsteht. Für die meisten gehören zum Fest der Liebe aber nicht nur Weihnachtsplätzchen und -bäume, sondern auch das eine oder andere Geschenk. Aus diesem Grund locken derzeit diverse Onlineanbieter mit vorweihnachtlichen Rabattaktionen. Jedoch ist bei offensichtlich zu billig erscheinenden Markenprodukten oft Vorsicht geboten!
Denn ein Angebot, das zu verlockend ist, um wahr zu sein, ist es häufig auch nicht. Oft ist die Ware in solchen Fällen gefälscht, minderwertig oder kommt gar nicht erst an.
Um nicht auf einen unseriösen Verkäufer hereinzufallen, empfiehlt sich folgendenes:
- Bereits vor dem Kauf sollte die angebotene Ware genau unter die Lupe genommen werden.
- Die Artikelbeschreibung sollte vollständig und sorgfältig durchgelesen und die dazugehörigen Fotos überprüft werden.
- Wenn die Darstellung unvollständig oder zweideutig ist, sollte schriftlich Kontakt zum Verkäufer aufgenommen werden.
- Auch über den Verkäufer selbst sollten Informationen eingeholt werden. Bewertungsprofile o. Ä. sind dabei hilfreich.
- Vorsicht geboten ist bei Verkäufern, die erst wenige positive oder in jüngster Zeit negative Bewertungen aufweisen.
- Bei gewerblichen Anbietern sollte auf die sogenannten Gütesiegel geachtet werden. Die Initiative D 21 (siehe www.internet-guetesiegel.de) unterstützt derzeit die Gütesiegel der Trusted Shops, internet privacy standards, EHI Geprüfter Onlineshop und S@fer Shopping.
Jedoch können Gütesiegel auch missbräuchlich verwendet werden. Daher sollte stets auch das Impressum der Website genau überprüft werden. Hier müssen die Handelsregister, die Umsatzsteuer-ID-Nummer und ein Kontakt zum Unternehmen vermerkt sein. Wird ausschließlich eine Email-Adresse angegeben, sollten schon die Alarmglocken läuten.
Wichtige Hinweise zur Bewertung der Seriosität des Verkäufers sind auch die angebotenen Zahlungs- und Versandbedingungen. Bei einem Kauf über einen Onlinemarktplatz sollte der Artikel niemals beim Verkäufer selbst bezahlt, sondern die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten des Marktplatzes genutzt werden. Viele Onlinemarktplätze bieten zudem Treuhand-Services an. Vor allem bei hochpreisigen Produkten ist es ratsam, diese zu nutzen. Barzahlung (bei persönlicher Abholung des Artikels o. Ä.) sollte nur bei niedrigpreisigen Beträgen und gegen Ausstellung einer Quittung geleistet werden. Auf keinen Fall sollte eine Anzahlung für Artikel erfolgen, beispielsweise weil der Verkäufer diese dann reservieren will. Grundsätzlich wird ein versicherter Versand empfohlen - zum einen kann so der Weg des Artikels genau verfolgt werden, zum anderen muss der Versanddienstleister den Empfänger bei einem Verlust entschädigen.
Wenn trotz aller Vorsicht die bereits bezahlte Ware nicht ankommt, sollte umgehend Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstattet werden. Idealerweise sollten der Anzeige dann der Email- oder Post-Schriftverkehr, die Daten und Nachweise zur Zahlung sowie sonstige relevante Schriftstücke, wie der Schriftverkehr mit weiteren Geschädigten o. Ä., beigefügt werden.