Pulheim: Der 21-jährige Haupttäter benutzte das erbeutete Bargeld nach eigenen Angaben für Drogen und Vergnügungen im Rotlichtmilieu.

Pulheim: Der 21-jährige Haupttäter benutzte das erbeutete Bargeld nach eigenen Angaben für Drogen und Vergnügungen im Rotlichtmilieu. Seit November 2013 gab es eine Vielzahl von Einbrüchen im Raum Pulheim. Betroffen waren die Besitzer von Gaststätten, Arztpraxen, Frisörgeschäfte und Nagelstudios. Kindergärten und Büros waren auch dabei. Der 21-Jährige, ein gleichaltriger Freund und ein 20-Jähriger räumten nach ihren Festnahmen und den Durchsuchungen ihrer Wohnungen in der vorletzten Woche eine Mehrzahl der Straftaten ein. Der 20-Jährige war bei einer Tat dabei, der Freund bei einigen anderen Taten. Das bei den Durchsuchungen gefundene Diebesgut wurde an die Geschädigten zurückgegeben werden. Auf die Spur des Haupttäters kamen die Ermittler, weil er bei einem Einbruch von einer Videokamera gefilmt wurde und ihn ein Beamter des Kriminalkommissariats Bergheim erkannte. Der Rest war Routine, Kommissar Zufall spielte auch mit: Ein Einbruchsopfer erschien im Zimmer des Kriminalbeamten in Bergheim, um bei der Durchsuchung sichergestelltes Diebesgut abzuholen. Dabei sah er ein Sparschwein, das der Beamte bei einer völlig anderen Durchsuchungsaktion bei einem der Drei im März 2013 sicherstellte. Es bestand damals der Verdacht, dass das Schwein gestohlen war. Einem Tatort konnte es nicht zugeordnet werden. Nach Ermittlungsabschluss im Zusammenhang mit der damaligen Durchsuchung, sollte das Schwein der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung übersandt werden. Deshalb stand es am Tag der "Wiedererkennung" eher zufällig auf dem Schreibtisch des Vernehmungsbeamten! Das Einbruchsopfer erkannte das Schwein, es kam bereits bei einem Einbruch in seine Gaststätte im März 2013 abhanden. Es wurde dem rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt. Bei der Wohnungsdurchsuchung des 21-Jährigen fanden die Beamten unter anderem ein IPhone, das der Mann aus Stommeln von erbeutetem Bargeld kaufte. Auf dem IPhone befanden sich Fotos die vermutlich entwendetes Bargeld und Marihuanatütchen abbildeten. Wegen fehlender Haftgründe wurden die Drei zunächst auf freien Fuß gesetzt. Mit Anklagen und daraus resultierenden Strafen müssen sie rechnen.

Seit November 2013 gab es eine Vielzahl von Einbrüchen im Raum Pulheim. Betroffen waren die Besitzer von Gaststätten, Arztpraxen, Frisörgeschäfte und Nagelstudios. Kindergärten und Büros waren auch dabei. Der 21-Jährige, ein gleichaltriger Freund und ein 20-Jähriger räumten nach ihren Festnahmen und den Durchsuchungen ihrer Wohnungen in der vorletzten Woche eine Mehrzahl der Straftaten ein. Der 20-Jährige war bei einer Tat dabei, der Freund bei einigen anderen Taten. Das bei den Durchsuchungen gefundene Diebesgut wurde an die Geschädigten zurückgegeben werden.

Auf die Spur des Haupttäters kamen die Ermittler, weil er bei einem Einbruch von einer Videokamera gefilmt wurde und ihn ein Beamter des Kriminalkommissariats Bergheim erkannte. Der Rest war Routine, Kommissar Zufall spielte auch mit:

Ein Einbruchsopfer erschien im Zimmer des Kriminalbeamten in Bergheim, um bei der Durchsuchung sichergestelltes Diebesgut abzuholen. Dabei sah er ein Sparschwein, das der Beamte bei einer völlig anderen Durchsuchungsaktion bei einem der Drei im März 2013 sicherstellte. Es bestand damals der Verdacht, dass das Schwein gestohlen war. Einem Tatort konnte es nicht zugeordnet werden. Nach Ermittlungsabschluss im Zusammenhang mit der damaligen Durchsuchung, sollte das Schwein der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung übersandt werden. Deshalb stand es am Tag der "Wiedererkennung" eher zufällig auf dem Schreibtisch des Vernehmungsbeamten!

Das Einbruchsopfer erkannte das Schwein, es kam bereits bei einem Einbruch in seine Gaststätte im März 2013 abhanden. Es wurde dem rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt.

Bei der Wohnungsdurchsuchung des 21-Jährigen fanden die Beamten unter anderem ein IPhone, das der Mann aus Stommeln von erbeutetem Bargeld kaufte. Auf dem IPhone befanden sich Fotos die vermutlich entwendetes Bargeld und Marihuanatütchen abbildeten.

Wegen fehlender Haftgründe wurden die Drei zunächst auf freien Fuß gesetzt. Mit Anklagen und daraus resultierenden Strafen müssen sie rechnen.

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