NRW:Übung macht den Meister. Das gilt auch für Behörden im Krisenfall. Am Donnerstag, den 11. April 2024, haben Innenminister Herbert Reul und Justizminister Dr. Benjamin Limbach in Münster an einer gemeinsamen Übung von Polizei und Justiz teilgenommen. Ziel der Übung war es, zu testen, wie das Polizeipräsidium Münster mit dem Amts- und Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft Münster im Falle eines flächendeckenden und dauerhaften Stromausfalls weiter zusammenarbeitet. Dazu wurde am Donnerstag ein entsprechendes Szenario nachgestellt. Das sogenannte 47er-Modell, das das Zusammenspiel der Behörden im Krisenfall regelt, ist ein weiterer Baustein der Landesregierung, um die Landesverwaltung im Ausnahmezustand handlungs- und arbeitsfähig zu halten.
Innenminister Herbert Reul: „Wir müssen uns für Situationen, in denen Nichts mehr geht, so aufstellen, dass wir weiterarbeiten können. Auch in der Krise gelten Recht und Gesetz. Ob Cyberangriff, Stromausfall oder Gasmangellage; in Zeiten, die herausfordern, müssen wir uns auf alles vorbereiten. Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei so gut klappt. Für den Ernstfall zu proben ist immer gut. Und wenn wir feststellen, dass da noch Sand im Getriebe ist, justieren wir nach.“
Justizminister Dr. Benjamin Limbach: „Mit dem 47er-Modell stellen wir Notfallprozesse für ein gemeinsames Handeln von Justiz und Polizei sicher. Der Rechtsstaat bewährt sich und funktioniert auch in Krisensituationen. Nicht nur bei besonderen Herausforderungen sind Polizei und Justiz verlässliche Partner.“
Bei der Übung, die im Polizeipräsidium Münster stattfand, wurde ein flächendeckender Stromausfall im Münsterland simuliert. Dazu wurde ein sogenannter Black-Building-Test durchgeführt, bei dem im Polizeipräsidium der Strom abgestellt wurde. Nachdem die Polizei auf Notstrombetrieb umgestellt hatte, ging es darum, nach einem fiktiven Mordversuch einen festgenommenen Tatverdächtigen unter erschwerten Bedingungen zu vernehmen und dem Haftrichter vorzuführen. Hierbei wurden die kommunikativen und organisatorischen Prozesse zwischen Anwaltschaft, Justizvollzuganstalt, Gerichten und Polizei auf den Prüfstand gestellt. Die Übung verlief zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
Das „47er-Modell“ ist ein gemeinsames Projekt von Innenministerium und Justizministerium. Geregelt wird damit die Zusammenarbeit der 47 Kreispolizeibehörden mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen. Hierin sind die Arbeitsabläufe sowie Kommunikationswege der Behörden in Krisensituationen festgelegt. Es soll sichergestellt werden, dass Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung in Ausnahmesituationen nicht beeinträchtigt werden. Das Modell sieht vor, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Arbeit in den Räumlichkeiten der jeweiligen Kreispolizeibehörde weiterführen können. Dort stehen Notstromaggregate sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze zur Verfügung. Verfahren gegen Straftäter werden nicht aufgeschoben, sondern können so trotz erschwerter Bedingungen fortgesetzt werden.
Die landesweite Krisenvorsorge und ressortübergreifende Krisenprävention hat in der Landesverwaltung Priorität. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung der Koordinierungsstelle für Cybersicherheit, die Ausstattung der Polizei mit Treibstofftanks und Notfallnahrung sowie der Aufbau einer zentralen Landesstelle Katastrophenschutz im Innenministerium, die die Aufgaben des Landes bündelt.