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Rheinland/Köln: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist für mehrere Sozialhilfe-Leistungen im Rheinland zuständig.

 

Dazu zählt beispielsweise die Blindenhilfe für alle blinden Menschen, die 60 Jahre und älter sind, und in bestimmten Fallkonstellationen die Hilfe zur Pflege sowie die Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Diese Leistungen können ab sofort digital beantragt werden: auf www.beratungskompass.lvr.de , unter dem Menüpunkt „Anträge“. Eine Formularnavigation erleichtert das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Im dritten Schritt kann die ausfüllende Person auswählen, welche Leistung sie konkret beantragen möchte. Bei den Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ist der LVR dann zuständig, wenn die hilfebedürftige Person jünger als 65 Jahre ist. Bei der Hilfe zur Pflege können sich diejenigen Menschen an den LVR wenden, die aufgrund einer Behinderung gleichzeitig Eingliederungshilfe beziehen oder unter 65 Jahre alt sind und stationäre Hilfe zur Pflege benötigen. Weitere Leistungen des LVR wie zum Beispiel der digitale Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe oder auf Blinden- und Gehörlosenhilfe, sind ebenfalls bereits auf www.beratungskompass.lvr.de zu finden. Damit setzt der LVR ein Ziel des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes um.

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