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Kreis Düren: Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels im Kreis Düren macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 221 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Düren Kurzarbeit an – das sind 62 Prozent aller Betriebe der Branche im Kreis.

 

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Kreis Düren: Mehr Geld im Handwerk: Für die rund 270 Dachdecker aus dem Kreis Düren gilt eine neue tarifliche Lohnuntergrenze. Gelernte Kräfte haben seit 1. Januar Anspruch auf einen Mindestverdienst von 14,10 Euro pro Stunde – 3,7 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Aachen mit – und ruft Beschäftigte in der Region zum Lohn-Check auf. „Auf der aktuellen Lohnabrechnung muss das Plus auftauchen. Wer leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft wenden“, so der stellvertretende Bezirksvorsitzende Uwe Brell.

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Kreis Düren: Zur Stunde sind im Kreis Düren 320 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (9.2.) gibt es 29 Neuinfektionen.
 
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Jülich: Nach einer Auseinandersetzung legte eine 26-Jährige Feuer in einem Hausflur. Die Polizei nahm die mutmaßliche Brandstifterin vorläufig fest.

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Gürzenich: Laufe des Dienstags kam es innerhalb von zwei Stunden zu zwei Verkehrsunfällen auf der Valencienner Straße. Drei Menschen wurden dabei leicht verletzt.

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Langerwehe: In der Nacht von Montag auf Dienstag brachen unbekannte Täter mehrere Fahrzeuge in Schlich auf. Die Beute: überwiegend Kleingeld.

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Düren: Unbekannte entwendeten vom Gelände eines Seniorenzentrums eine Kapellenglocke. Die Polizei sucht Zeugen.

Düren: Nach eingehender Prüfung des Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 8. Februar 2021 hat die Stadt Düren jetzt entschieden, auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu verzichten und ihre Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021, mit der besonderen Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für ausgewiesene öffentliche Bereiche in der Innenstadt, aufzuheben. Eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt und das Abhängen der Hinweisschilder im Innenstadtbereich erfolgen in kürze. 

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