Kreis Düren: Wer in den Sommerferien ins Ausland reist, wird dort womöglich auf Hunde und Katzen treffen, denen es nicht so gut geht wie Haustieren in Deutschland. Dem nachvollziehbaren Impuls, ein Tier mit nach Deutschland zu nehmen, sollte man dennoch widerstehen.
Flugpatenschaften für Tiere sind nicht zulässig
Dr. Elke Schelthoff, die Tierschutzbeauftragte des Kreises Düren, kritisiert ausdrücklich den Kauf von Tieren aus dubiosen Herkunftsbeständen und warnt auch mit Blick auf die anstehende Reisewelle vor sogenannten "Flugpatenschaften". Dabei werden Hunde oder Katzen im Flugzeug mitgenommen, um diese dann bei der Ankunft in Deutschland an hiesige Tierschutzorganisationen zu übergeben. "Diese Flugpatenschaften sind nicht zulässig und können trotz gut gemeintem Tierschutzgedanken großen Ärger nach sich ziehen", weiß die Tiermedizinerin vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren.
Gut gemeint heißt nicht gut gemacht
Es sei besser, den Tieren vor Ort zu helfen, und sei es nur durch eine Unterstützung dortiger Tierschutzorganisationen. Denn Tiere in eine fremde Umgebung mitzunehmen und mit ihnen in geschlossenen Räumen zu leben führe nicht selten zu Verhaltensauffälligkeiten. Zudem könne die fremde Flora und Fauna allergieauslösend wirken. "Oft wird nicht bedacht, dass die neuen Lebensumstände für das Tier sehr belastend oder sogar krankmachend sein können", unterstreicht Dr. Elke Schelthoff die Kehrseite der vermeintlich guten Tat.
Tollwutschutz muss vorhanden sein
Auch niedliche Hundewelpen sollten einen nicht zu unüberlegtem Handeln verleiten. So ist das Verbringen von Hundewelpen unter 15 Wochen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland - egal mit welchem Verkehrsmittel - nicht zulässig, weil diese Tiere noch nicht über einen gültigen Tollwut-Impfschutz verfügen können. Wer sich darüber hinwegsetzt, sollte wissen, welches Risiko er damit eingeht. Zum einen gibt es ein finanzielles: Die Kosten für die erforderliche Quarantäneunterbringung des mitgebrachten Jungtieres sind hoch. Zudem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Darüber hinaus besteht bei ungeimpften Tieren immer auch eine Gesundheitsgefahr, vor allem für Kinder und Haustiere im heimischen Umfeld. Das sollte man vor einer gut gemeinten Tat bedenken.