Düren: Mit Platz 67 von 98 im aktuellen Fahrradklima-Test des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) war die Stadt Düren nicht zufrieden. Zur Verbesserung der Situation und um die Stadt Düren fahrradfreundlicher zu machen, hat das Amt für Stadtentwicklung in den letzten Wochen weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs umgesetzt.
Schutzstreifen in der Köln- und in der Friedrichstraße
Auf Schutzstreifen sind Fahrradfahrer für Autofahrer besser zu sehen, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. Dies sind bei Unfällen mit Radfahrern die häufigsten Unfallorte. Der übrige Verkehr darf den Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren. Das Parken auf Schutzstreifen ist nicht zulässig.
Durch die Verwaltung wurden in der Friedrich- und in der Kölnstraße (zwischen Hohenzollernstraße und Friedrich-Ebert-Platz) in den letzten Wochen Schutzstreifen markiert. In der Friedrichstraße erfolgte eine beidseitige Markierung von 1,50 m breiten Schutzstreifen.
In der Kölnstraße wurde ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für die bergauffahrenden Radfahrer markiert, erstmalig mit zusätzlichem Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Wagen. Der bergabfahrende Radfahrer „schwimmt“ durch seine höhere Geschwindigkeit weiterhin im fließenden Verkehr. Zwischen Hohenzollernstraße und Fußgängerzone verbleibt der Radfahrer weiterhin auf der Fahrbahn und geht somit Konflikten mit Fußgängern oder der Außengastronomie aus dem Weg.
Neue überdachte Fahrradabstellanlage am neugestalteten Kölntorplatz
Mit der sicheren und modernen Fahrradabstellanlage am Kölntorplatz sollen Bürgerinnen und Bürger zu einer verstärkten Nutzung des Fahrrades motiviert werden. Am Standort stehen neben einer Pfand-Luftpumpe auch kostenfreie Schließfächer mit integrierter Auflade-Möglichkeit für Pedelecs und E-Bikes bereit. Die sogenannten Energy-Safes, welche in Kürze in Betrieb genommen werden, funktionieren wie die aus Schwimmbädern bekannten Schließfächer mittels Pfandmünzeinwurf und bieten ausreichend Platz für Helme, Handschuhe, Brillen, Sattel- und Einkaufstaschen.
Alle beschriebenen Maßnahmen werden zu 50% durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.