Befreit sind elf Kommunen im Kreis Düren
Das betrifft die Kommunen Titz, Aldenhoven, Inden, Niederzier, Merzenich, Düren, Langerwehe, Hürtgenwald, Kreuzau, Nideggen und Heimbach.
In vier Kommunen bleibt die Stallpflicht bestehen
In den Städten Jülich und Linnich sowie den Gemeinden Nörvenich und Vettweiß bleibt die Stallpflicht dagegen unverändert bestehen, weil es in ihnen eine Geflügeldichte von über 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gibt.
Die kreisweite Stallpflicht war am Mittwoch, 21. Dezember 2016, vorsorglich angeordnet worden, um der Einschleppung der Vogelgrippe in den Kreis Düren vorzubeugen.