Bild: Symbolbild Polizei

Düren: Was Polizeibeamte am Montagmittag bei der Ahndung eines Verkehrsverstoßes von einem 73 Jahre alten Autofahrer zu hören bekamen, ist nicht strafbar - aber hochgradig verletzend und unverschämt.

Gegen 11:30 Uhr wurde der Pkw des Düreners auf der Nideggener Straße durch eine Streifenwagenbesatzung angehalten. Der Grund für diese Maßnahme bestand darin, dass der Fahrzeugführer offensichtlich nicht den Sicherheitsgurt angelegt hatte. Ein solcher Verstoß wird mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet. Freimütig erklärte der Senior den Beamten, er wisse sehr wohl, dass er nicht angeschnallt sei. Ungehalten fügte er hinzu, er habe für die Maßnahme der Polizei keinerlei Verständnis, und man solle sich mit dem Bezahlvorgang des Verwarngeldes beeilen. Bis hierhin könnte man die Äußerungen lediglich als nicht besonders freundlich beschreiben. Dann jedoch fügte er hinzu, dass er, wenn er am 12. November 2016 in der Scharnhorststraße dabei gewesen wäre, er den Polizisten auch "mit dem Radmutterndings in die Fresse geschlagen hätte".

Als er sich anschickte, nach Beendigung der Kontrolle unangeschnallt weiterzufahren, machten ihn die Polizisten darauf aufmerksam, dass vorsätzlich begangene Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit einem doppelten Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden können. Daraufhin legte der immer noch wütende und verbal aggressive Verkehrsteilnehmer den Gurt an und fuhr davon.

Polizeibeamte müssen auch ein derartiges Verhalten mit professioneller Gelassenheit hinnehmen und sachlich mit dem Bürger umgehen. Vielleicht ist vorstellbar, dass das nicht immer einfach ist, wenn man gleichzeitig seit Wochen um die Gesundheit der bei dem angesprochenen Vorfall verletzten Kollegen bangt.

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