Kreis Düren: Am vergangenen Wochenende führte der Verkehrsdienst erneut Kontrollen durch und konzentrierte sich hierbei auf das Stadtgebiet. Schwerpunkt der Maßnahmen waren Drogenkontrollen.
Sowohl am Samstag als auch am Sonntag stoppten die Beamten zahlreiche Verkehrsteilnehmer. Darunter fielen auch zwei Auto- und ein Mopedfahrer, denen am Ende jeweils eine Blutprobe entnommen werden musste.
Zunächst rückten zwei 19 und 37 Jahre alte Dürener in den Fokus örtlicher Motorradpolizisten. Unabhängig voneinander hatten beide vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert und räumten sogar einen regelmäßigen Genuss dieser ein. Die Folge: beide begleiteten die Beamten zur Dienststelle, auf der ihnen durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ihnen droht nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Strafe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot belegt ist.
Weniger kooperativ zeigte sich im weiteren Verlauf ein 21 Jahre alter Fahranfänger. Als der junge Mann auf seinem Kleinkraftrad kontrolliert werden sollte, versuchte er zunächst, zu flüchten. Durch die gute Zusammenarbeit der polizeilichen Kradfahrer jedoch konnte er nur kurze Zeit später gestellt werden. Sein Grund zur Flucht: der 21-Jährige war nicht nur nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Auch das von ihm genutzte Zweirad fuhr schneller als erlaubt. Eine Überprüfung ergab schließlich weitere Mängel an dem Gefährt, so dass dessen Betriebserlaubnis noch vor Ort als erloschen galt! Das Fahrzeug stellten die Beamten sicher. Doch damit nicht genug: Auch der Rollerfahrer gab einen Drogenkonsum zu. Einen entsprechenden Vortest lehnte er aber ab, so dass auch ihm am Ende eine Blutprobe entnommen werden musste. Erschwerend hinzu kam der Umstand, dass der Betroffene bereits am Vortag mit dem gleichen Krad gestoppt worden war. Bereits hier fertigten die Polizisten entsprechende Anzeigen und untersagten dem 21-Jährigen die Weiterfahrt. Dies schien er sich aber nur für eine kurze Zeit zu Herzen genommen zu haben. Folglich ist in seinem Fall mit einer deutlich empfindlicheren Geldstrafe zu rechnen, und auch führerscheinrechtliche Einschränkungen wird er hinnehmen müssen.