Kreis Düren / Städteregion Aachen: Der Mega Streik im Bahnverkehr startet in der kommenden Nacht, hier eine Übersicht über die Linien die Fahren und Ausfallen:
RE 1: Aachen – Düren – Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Bochum – Dortmund – Hamm – Soest – Paderborn
Verkehrt zwischen Aachen - Hamm; Ausfall zwischen Hamm – Paderborn
zusätzlicher Halt in Eilendorf
RB 9: Fällt komplett aus!
RB 20: Heerlen (NL) / Geilenkirchen (HVZ) / Alsdorf-Annapark – Herzogenrath / Düren Fällt komplett aus!
RB 33: Die RB 33 verkehrt zwischen Aachen und Duisburg/Wesel mit zusätzlichem Halt in Kohlscheid. Zwischen Lindern und Heinsberg wird Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.
RB 34: Die Linie RB 34 verkehrt wie gewohnt zwischen Mönchengladbach und Dalheim.
S 12: Düren − Horrem − Köln − Troisdorf − Siegburg − Hennef (Sieg) – Eitorf – Au
Verkehrt im 1-Std-Takt ohne Nachtverkehr
S 13 / S 19: Köln-Hansaring – Köln/Bonn Flughafen – Troisdorf - Hennef (Sieg)
Verkehrt im 1-Std-Takt ohne Nachtverkehr nur zwischen Köln- Ehrenfeld und Troisdorf.
Die Rurtalbahn RB 21 zwischen Düren und Linnich bzw. Heimbach ist vom Streik nicht betroffen und verkehrt wie gewohnt.
Kreis Düren-Tage sind nicht vom Lokführerstreik betroffen
Darauf weist der Kreis Düren hin, der die jährlichen Ausflüge nun bereits zum 12. Mal unter der Schirmherrschaft von Landrat Wolfgang Spelthahn organisiert. Im Einsatz ist wie immer ein Sonderzug des Sponsors Rurtalbahn.
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Kostenfreie Erstattungen von Fahrkarten aufgrund streikbedingter Zugausfälle:
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Fahrgäste, die ihre Reise nicht antreten, können ihr Ticket auch nach dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.
Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.
Die Mobilitätsgarantie in NRW gilt aufgrund der tariflichen Bestimmungen nicht. Bitte nehmen Sie ggf. die gesetzlichen Fahrgastrechte wahr.
Die Mitarbeiter in den DB Reisezentren und an der DB Information helfen bei Fragen gerne weiter.
Bitte informieren Sie sich vor jeder Reise über die aktuellen Verbindungen.
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