DER KOMMENTAR: Das deutsche Mahnwesen hat sich in den letzten Jahren stark Verändert. Immer mehr Menschen werden Zahlungsunfähig durch den Drang nach dem neuesten, oder rutschen durch plötzliche Arbeitslosigkeit in den finanziellen Abgrund. Inkassounternehmen sprühen förmlich aus dem Boden, Mahnen, Terrorisieren und Drohen was das Zeug hält.
Vielfach sind Menschen durch deren taktische Schreibweise verunsichert und Zahlen den geforderten Betrag selbst wenn es ihnen oft spanisch vorkommt. Liegt der Betrag zu hoch um ihn mit einmal zu begleichen, so bietet das "gute" Inkassounternehmen natürlich eine Ratenzahlung an.
"Gutes Inkassounternehmen" - Gibt es das?
Inkassounternehmen haben eine schlichte Aufgabe - Eintreiben um scheinbar jeden Preis. Hierbei ist festzustellen, dass es beim "Eintreiben" allerdings gewaltige Unterschiede gibt. Das Seriöse Inkassounternehmen fordert Sie auf den angegebenen Betrag zu begleichen. Passiert dieses nicht werden Sie nochmals Gemahnt. Sollte alles fruchtlos verlaufen und weder eine Gesamtzahlung noch eine Ratenzahlung zu erzielen sein, beantragt das Unternehmen in Rucksprache mit dem Gläubiger einen Mahnbescheid. Mahnbescheide werden ausschließlich von Mahngerichten ausgestellt und mit einer Einspruchsfrist von zwei Wochen in einem typisch gelben Gerichtsumschlag versendet.
Erheben sie gegen den Mahnbescheid Einspruch, so kommt es in der Regel zu einer Anhörung beider Parteien. Leider muss man hier sagen, dass es in der Regel nicht nach dem geht was tatsächlich vorgefallen ist sondern meist für den Gläubiger entschieden wird.
Der Gläubiger hat einen Vorteil, er hat in der Regel mehr Geld zur Verfügung wie der Schuldner und kann sich somit mit ausreichend Rechtskraft ausstatten. Dieses fällt dem Schuldner in den Regel schwer da er entweder sowieso schon am finanziellen Ruin nagt oder aber eine Prozesskostenbeihilfe wegen geringer Aussicht auf Erfolg nicht gewährt wird.
Einer Sagt, das Mahngericht macht
Mahnbescheide werden in der Regel erst nach mehreren Versuchen der konventionellen Eintreibung beantragt. Zur Ausstellung eines Mahnbescheides muss der Gläubiger erklären, dass eine Forderung vorliegt (Rechnungen) welche mehrfach Gemahnt wurde. In den überwiegenden Fällen ist es allerdings nicht der Gläubiger selbst, sonder das beauftragte Inkassounternehmen in dessen Namen.
Hier liegt allerdings das Problem, dass weder die Arbeit des Inkassounternehmens noch des Mahngerichts auf Tatsachen basieren. Gibt der Gläubiger dem Inkassounternehmen einen Betrag vor welcher Einzutreiben ist, so wird dieses durch das Unternehmen durchgeführt. Stellt das Inkassounternehmen einen Antrag auf Mahnbescheid so erstellt das Mahngericht einen Mahnbescheid basierend auf den Unterlagen des Inkassounternehmens im Namen des Gläubigers an den Schuldner. Nachgefragt ob diese Forderungen alle richtig und berechtigt sind hat bisher noch keiner.
Nun sind zwei Wochen Einspruchsfrist in manchen Situationen recht kurz bemessen. Reagiert man nicht in der vorgegebenen Zeit verfällt die Möglichkeit des Einspruchs und der Mahnbescheid wird zum Vollstreckungsbescheid. Ab dieser Stufe gilt der dort aufgeführte Betrag als Vollstreckbar und das für satte 30 Jahre.
Da ein Gläubiger in der Regel nicht gerne 30 Jahre auf sein Geld wartet, wird dieser einen Gerichtsvollzieher beauftragen, unter Rückendeckung des Vollstreckungsbescheides ihr Hab und Gut in Augenschein zu nehmen, und alles zu Pfänden was Pfändbar und entbehrlich ist bis zur Höchstgrenze ihrer Schuld.
Haben sie nichts Pfändbares in ihrem Besitz, werden Sie eine Eidesstattliche Versicherung, nun Vermögensauskunft genannt, ablegen müssen. Sie leisten einen Offenbarungseid, dass sie nichts besitzen was Wertvoll und somit Pfändbar wäre. Kein Geld, keine Immobilien, keine veräußerbaren Sammlungen etc. Haben sie auch dieses hinter sich so haben sie entweder einen geringeren Hausstand oder aber vorerst bis zu zwei Jahre Ruhe bis der Gerichtsvollzieher zu einer weiteren "Sichtung" ihrer Verhältnisse klingelt.
Beachten Sie: Öffnet man dem Gerichtsvollzieher nicht die Türe und reagiert auch nicht auf Anschreiben oder sonstiges, so wird gegen sie Haftbefehl erlassen. Im Zweifelsfall bedeutet das, dass sie ohne große Vorwarnung von zwei Polizeibeamten besucht werden und mit zur Polizeiwache fahren, ob freiwillig oder in Handschellen. Hier werden sie dann wiederrum genötigt, die Eidesstattliche Versicherung, jetzt Vermögensauskunft, abzulegen.
Leider hat bisher immer noch keiner gefragt, ob sie denn tatsächlich diese Tatsachen verursacht haben oder ob sie einer bösen Masche, einer Verwechselung oder einem Versehen zum Opfer gefallen sind. Haben sie alles richtig gemacht, beruft sich jeder Auf das "Urteil im Namen des Volkes" des Gerichtes nach der Anhörung zum Einspruch gegen den Mahnbescheid den Sie verloren haben weil sich keiner so richtig für sie Interessiert hat und der Anwalt des Gläubigers ein unterlagen Wirrwarr vorgelegt hat aus dem sich ein Elefant locker einen winterfesten Unterstand hätte Bauen können.
Meistens scheitert es am Inkassounternehmen
Auch Firmen oder sonstigen Geldgebern können Fehler unterlaufen. Sollte dieses passiert sein, scheitert oftmals alles an einer Stelle, dem Inkassounternehmen. Ein Teil der Inkassounternehmen, für mich sind dieses die Unseriösen, haben die schlechte Angewohnheit nach Auftragsübernahme nicht mehr mit ihren Auftraggebern zu Sprechen. Dieses hat zur Folge, dass sie mit dem Inkassounternehmen verhandeln können was das Zeug hält, sie werden auf keinen grünen Zweig kommen. Das Inkassounternehmen bleibt stur bei seiner Forderung obwohl es diese praktisch garnicht gibt.
Hierbei sind sie der jenige welche, der über Vorstände von Vereinen, Geschäftsleitungen und, und, und zu sehen muss wie diese Angelegenheit aus der Welt geschaffen werden kann. Während sie dieser Lösung entgegen Arbeiten, produziert das Inkassounternehmen weiterhin brav seinen Nonsens und erwirkt Vollstreckungsbescheide wie es das für richtig hält.
Nun haben sie die Bestätigung des Gläubigers, das er garnicht ihr Gläubiger ist. Er für seinen Teil nimmt in seiner Datenverwaltung alle Vorgänge raus, meldet an das Inkassounternehmen das es sich um ein Versehen gehandelt hat und diese werden dann folgendes machen, nichts. Sie haben einen vom Mahngericht erstellten und besiegelten Vollstreckungsbescheid zuhause liegen der praktisch keinen Hintergrund hat allerdings jederzeit Vollstreckbar ist da ja Amtlich und das Inkassounternehmen macht weiterhin nichts.
Es liegt nun wieder an ihnen dem Inkassounternehmen aufs Dach zu steigen. Formulieren sie doch auch mal schöne Drohbriefe und fordern die Zusendung des entwerteten Vollstreckungsbescheides. Denn anders kommen Sie scheinbar in einem so Maroden Mahnwesen nicht mehr weiter.
Sehr geehrte Politiker, hier ist ihr Einsatz gefragt. Statt Nasebohrend im Bundestag zu sitzen und dauernd vom Schnarchen des Nebenmannes dabei belästigt zu werden, sollten Sie sich solcher Angelegenheiten annehmen. Eine Verschärfung der Gesetze im Mahnwesen spart nicht nur Kunden eine Menge Ärger, es verhindert auch die sinnlose Verschwendung von hart verdienten Steuergeldern.