Kreis Düren / Rhein Erft: Bei einer Gans aus einer Privathaltung im Rhein-Erft-Kreis ist die Geflügelpest (Aviäre Influenza) bestätigt worden. Dies hat aufgrund der sogenannten Sperrzonen um den Ausbruchsbetrieb auch Auswirkungen auf die Halter einiger Kommunen im Kreis Düren. Betroffen sind Teile von Titz, Niederzier und Jülich.

Auflagen für bestimmte Regionen im Kreisgebiet

Der Geflügelpest-Fall ist am Mittwoch, 14. Januar, erkannt und am heutigen Freitag, 16. Januar, offiziell durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Er ist in einer Hobbyhaltung im Rhein-Erft-Kreis im Stadtgebiet von Bedburg aufgetreten. Entsprechende Maßnahmen wurden umgehend ergriffen. 

In den betroffenen Gebieten der Sperrzone (einsehbar hier) gelten nun bestimmte Auflagen des Kreisveterinäramtes Düren. Für das dort gehaltene Geflügel (unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere) gilt ab sofort eine Stallpflicht. Es sind zudem erhöhte Sicherheitsmaßnahmen und Hygieneauflagen mit Betretungsverboten zu beachten. Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse zu melden. Zudem weist das Veterinäramt auf die Verpflichtung zur Meldung von Erkrankungen und Verendungen bei den gehaltenen Tieren hin. In der genannten Sperrzone gilt darüber hinaus ein Verbringungsverbot. Das bedeutet, dass Geflügel, andere gehaltene Vögel sowie Erzeugnisse, Futtermittel oder sonstige Materialien nicht in oder aus den Betrieben gebracht werden dürfen. Die betroffenen Betriebe und Privathalter werden im Laufe des Tages vom Veterinäramt informiert. 

Die Geflügelpest stellt für die Allgemeinbevölkerung ein geringes Risiko dar, ist aber grundsätzlich auch auf den Menschen übertragbar, besonders bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder Wildvögeln.

Weitere Informationen können der Allgemeinverfügung des Kreises entnommen werden. Infos zur Erkrankung und Verbreitung gibt es auch auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW.

 

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