Kreis Düren: Das Arbeitsgericht Düren hat die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Minijob) gegenüber dem ehemaligen Leiter des Referates für Wandel & Entwicklung, Jens Bröker, als wirksam erachtet.
Damit ist das Arbeitsverhältnis zum 30. September beendet worden.
Bezüglich der vom Kreis Düren ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung war das Gericht der Auffassung, dass diese direkt nach der Durchsuchung Mitte April hätte erfolgen müssen und nicht erst nach der Einsicht der Ermittlungsakte gegen Jens Bröker.
Der Kreis Düren hatte mit Blick auf die gängige Unschuldsvermutung zunächst Akteinsicht genommen und deshalb die Kündigung nicht sofort ausgesprochen.