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Kreis Düren: Ab dem 1. Januar 2019 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") und Sozialhilfe. Der Regelbedarf für alleinstehende Personen erhöht sich ab Jahresbeginn um 8 Euro von 416 auf 424 Euro monatlich.

Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie künftig jeweils 382 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter 5 bis 7 Euro mehr.

Die erhöhten Zahlungen werden mit der zum 31.12.2018 fälligen Leistung für Januar 2019 automatisch von der job-com und den kreisangehörigen Sozialämtern an die Leistungsberechtigen überwiesen. Änderungsbescheide werden von der job-com nicht erlassen. Eine gesonderte Vorsprache bei der Behörde ist nicht erforderlich. Der Kreis Düren weist darauf hin, dass ebenfalls vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe höher ausfallen werden.

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