Aachen: Im Aachener Stadtwald wurde am Wochenende ein wolfsähnliches Tier gesichtet und ein Schafsriss dokumentiert. Die Stadt Aachen hat bereits Kontakt mit dem örtlichen Wolfsberater und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) aufgenommen. Überdies wurde für die genetische Analyse eine Gewebeprobe genommen, um nachweisen zu können, ob es tatsächlich ein Wolf gewesen ist.

Nachdem der Wolf in Europa fast 180 Jahre als ausgestorben galt, kehrt er nun in alte Lebensräume zurück. Seit 2016 gibt es auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) vermehrt Meldungen über gesichtete Wölfe. Zudem wurden mehrere Wolfsgebiete mit sesshaften Tieren ausgewiesen. Der Wolf gehört zu den international „streng geschützten“ Tierarten und wird auch in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz als streng geschützte Art geführt. So ist es verboten, Wölfe zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Eine Jagd auf Wölfe ist daher ausnahmslos untersagt.

Die Stadt Aachen liegt mit den Städten Eschweiler und Stolberg in der „Pufferzone“ des im Jahr 2017 ausgewiesenen Wolfsgebietes „Eifel-Hohes Venn“. Eine Ausweisung als Wolfsgebiet erfolgt bei einer festen Ansiedlung von Wölfen, das heißt bei mehrfach bestätigten Nachweisen von einem Individuum über einen längeren Zeitraum. Eine dauerhafte Ansiedlung von Wölfen in Städten wie Aachen ist sehr unwahrscheinlich und nicht zu erwarten, da Wölfe im Gegensatz zu Wildtieren wie Füchsen oder Wildscheinen keine „Kulturfolger“ sind, den Menschen also nicht in die Siedlungen folgen.

Ob es sich bei dem aktuell gesichteten Tier um eines aus dem angrenzenden Wolfsgebiet „Eifel-Hohes Venn“ handelt oder um einen sogenannten Durchzieher, ist zurzeit noch nicht bekannt. Wölfe verlassen in der Regel bis zum Ende des zweiten Lebensjahrs die Elternrudel und gehen auf Suche nach einem eigenen Revier. Sie sind ausgesprochen ausdauernde Läufer und können in einer Nacht bis zu 70 Kilometer Strecke zurücklegen.

Auch in einem etablierten Wolfsgebiet ist es äußert unwahrscheinlich, dass es zu direkten Begegnungen zwischen Wolf und Mensch kommt. Angriffe von Wölfen auf Menschen sind in Deutschland nicht dokumentiert und es ist kein Fall von einem aggressiven Verhalten gegenüber dem Menschen bekannt.

Nehmen Wölfe einen Menschen wahr, ergreifen sie nicht immer direkt die Flucht, sondern ziehen sich meist langsam zurück. Wer einen Wolf sieht, muss also nicht gleich beunruhigt sein. Kommt es dennoch zu einer Begegnung mit einem Wolf, sollten die folgenden Verhaltensregeln beachtet werden:

  • Sich dem Wolf nicht nähern, ihn füttern oder anfassen. Vor allem bei jungen Tieren besteht die große Gefahr, dass sie sich an Menschen gewöhnen und dadurch ihre natürliche Scheu vor Menschen verlieren.
  • Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. Dem Tier die Zeit geben, sich zurückzuziehen. Wer den Abstand selbst vergrößern möchte, sollte langsam rückwärts gehen.
  • Durch laute Ansprache, ein Klatschen oder ein Winken mit dem Armen den Wolf auf sich aufmerksam machen und ihn so vertreiben.
  • Hunde sollten grundsätzlich an der Leine geführt werden.

Nutztiere können jedoch auch in Ortsnähe und im Siedlungsbereich durch Wölfe getötet oder verletzt werden. Daher wird zunächst eine erhöhte Wachsamkeit empfohlen.

Da die Stadt Aachen in der Pufferzone eines offiziellen Wolfsgebietes liegt, können Zuwendungen für Präventions- und Herdenschutzmaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie Wolf gewährt werden. Dafür ist seit 1. Januar 2022 der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter zuständig. Spezielle Fragen zum praktischen Herdenschutz: beantworten die Fachleute der Landwirtschaftskammer:  www.landwirtschaftskammer.de.

Wer andere Rückfragen hat, nutze die folgende Mailadresse der Stadt Aachen:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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