Image by Mircea Iancu from Pixabay

Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 haben sich E-Scooter, offiziell als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet, fest im Stadtbild deutscher Metropolen etabliert. Ob privat genutzt oder über Sharing-Dienste angemietet – die elektrischen Flitzer sind für viele Menschen zu einem alltäglichen Fortbewegungsmittel geworden. Doch bislang wies das bestehende Regelwerk einige Lücken auf, insbesondere bei Bußgeldern und der Verkehrssicherheit.

Um diese Schwachstellen zu beheben, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Jahr 2024 eine weitreichende Novellierung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) initiiert. Nachdem sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat zugestimmt haben, treten die neuen Vorschriften am 1. April 2025 in Kraft. Ziel der Reform ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, E-Scooter besser in das bestehende Verkehrssystem zu integrieren und Kommunen mehr Kontrolle über Sharing-Angebote zu geben.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Damit Fahrerinnen und Fahrer die neuen Vorschriften schnell erfassen können, folgt eine Zusammenstellung der zentralen Neuerungen:

1. Gleichstellung mit dem Radverkehr

  • E-Scooter-Fahrer dürfen künftig spezielle Grünpfeile für Radfahrer nutzen, um rechts abzubiegen.

  • Verkehrszeichen mit der Aufschrift „Radverkehr frei“, die in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen zu finden sind, gelten automatisch auch für E-Scooter – es sei denn, es gibt eine anderslautende lokale Regelung.

  • Das Nebeneinanderfahren wird erlaubt, sofern der übrige Verkehr dadurch nicht behindert wird.

2. Erhöhte Bußgelder

  • Verstöße wie das unerlaubte Fahren auf Gehwegen oder das Mitführen einer zweiten Person auf einem E-Scooter werden härter geahndet.

  • Die bisherigen niedrigen Bußgelder von 15 Euro steigen auf mindestens 55 Euro, bei Gefährdung sogar noch höher.

3. Mehr kommunale Steuerungsmöglichkeiten

  • Städte und Gemeinden dürfen künftig das Abstellen von Leih-Scootern gezielt regulieren.

  • Kommunale Behörden können festlegen, wo das Parken erlaubt oder verboten ist und wie viele Sharing-Scooter pro Innenstadtgebiet zulässig sind.

  • Anbieter müssen sich an diese Vorgaben halten und gegebenenfalls geofencing-basierte Einschränkungen einführen.

4. Technische Neuerungen

  • Ab 2027 müssen neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein.

  • Strengere Sicherheitsstandards für Akkus (gemäß DIN EN 17128), leistungsfähigere Bremsen (zwei separate Systeme) und Stabilitätstests werden verpflichtend.

5. Keine Änderungen bei Helmpflicht, Mindestalter und Fahrerlaubnis

  • Eine Helmpflicht wird weiterhin nicht eingeführt – das Tragen eines Helms bleibt eine Empfehlung.

  • Das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern bleibt bei 14 Jahren.

  • Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nach wie vor nicht erforderlich, die Haftpflichtversicherung bleibt jedoch verpflichtend.

6. Übergangsfristen

  • Die neuen Vorschriften treten offiziell im April 2025 in Kraft.

  • Kommunen haben bis April 2026 Zeit, um individuelle Sonderregelungen zu erlassen.

  • Die technischen Vorschriften, wie die Blinkerpflicht, gelten für neue Modelle ab 2027, ältere Fahrzeuge genießen Bestandsschutz.

Auswirkungen auf E-Scooter-Fahrer

Für Nutzer bedeutet die Gesetzesnovelle vor allem eine rechtliche Klarstellung: Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, kann sich nun stärker an den Vorschriften für Fahrräder orientieren. So ist es erlaubt, mit mehreren Personen nebeneinander zu fahren, solange der Verkehrsfluss nicht gestört wird. An bestimmten Ampeln darf mit einem speziellen Grünpfeil abgebogen werden.

Gleichzeitig steigen aber auch die Sanktionen für Verstöße. Wer weiterhin auf dem Gehweg fährt oder eine zweite Person mitnimmt, riskiert empfindlich höhere Bußgelder. Das Ziel ist es, E-Scooter als verlässliches Verkehrsmittel zu etablieren und nicht als Spielzeug, das unkontrolliert genutzt wird.

Konsequenzen für Sharing-Anbieter

Betreiber von Sharing-Diensten wie Lime, Tier oder Voi stehen vor neuen Herausforderungen. Die Städte erhalten mehr Macht, um Parkzonen zu bestimmen und die Anzahl der Fahrzeuge zu begrenzen. Zudem müssen neue E-Scooter-Modelle ab 2027 strengeren technischen Anforderungen genügen, etwa durch die Einführung von Blinkern und verbesserten Akkus.

Langfristig könnte sich diese Regulierung jedoch positiv auswirken. Durch geordnete Parkflächen und eine verbesserte technische Ausstattung könnten sich Akzeptanz und Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Wenn weniger Roller wild auf Gehwegen liegen oder Unfälle durch besser sichtbare Blinker reduziert werden, kann das Image der E-Scooter-Nutzung insgesamt profitieren.

Fazit

Die eKFV-Novelle bringt einige bedeutende Änderungen mit sich, die sowohl Vorteile als auch strengere Auflagen für E-Scooter-Fahrer mit sich bringen. Die Angleichung an den Radverkehr sorgt für mehr Klarheit, während die höheren Bußgelder für eine verantwortungsvollere Nutzung sorgen sollen. Kommunen können künftig gezielter eingreifen, um Chaos auf Gehwegen zu vermeiden. Technische Neuerungen ab 2027 versprechen langfristig mehr Sicherheit.

Wer also bereits einen E-Scooter besitzt oder regelmäßig Sharing-Dienste nutzt, sollte sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Nur so lassen sich unnötige Bußgelder vermeiden und ein sicherer Umgang mit den elektrischen Kleinstfahrzeugen gewährleisten.

 

Our website is protected by DMC Firewall!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.