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Parken ohne Sorgen: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Einen Parkplatz zu finden ist oft eine Herausforderung, vor allem in Großstädten, wo der Platz knapp ist. Doch welche Regeln gelten beim Parken in Deutschland eigentlich genau und wie kann man Bußgelder und Abschleppkosten vermeiden? In diesem Artikel gibt es eine Auffrischung zum Thema für alle, bei denen der Fahrschulbesuch schon etwas länger her ist.

Wo und wie lange darf man parken?

Grundsätzlich darf man sein Fahrzeug an jeder Stelle abstellen, an der es nicht ausdrücklich verboten ist. Das heißt, man muss auf Verkehrszeichen, Markierungen und andere Hinweise achten, die das Parken einschränken oder verbieten. Verboten ist das Parken…

  • …auf Gehwegen, Radwegen, Fußgängerüberwegen, Schienen oder Sperrflächen.
  • …vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen im Abstand von weniger als fünf Metern.
  • …vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auch wenn sie nicht benutzt werden.
  • …an engen oder unübersichtlichen Stellen, die den Verkehrsfluss behindern.
  • …an Bushaltestellen im Abstand von weniger als 15 Metern.
  • …an Feuerwehrzufahrten oder Hydranten.
  • …in Feuerwehranfahrtszonen, die durch ein rotes Schild mit weißem Rand gekennzeichnet sind.
  • …in Umweltzonen ohne gültige Umweltplakette.

Wenn man an einer erlaubten Stelle parkt, muss man darauf achten, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgesichert ist. Das heißt, man muss die Handbremse anziehen, den Gang einlegen, die Lenkung einschlagen, die Türen abschließen und die Warnblinkanlage einschalten, wenn nötig. Außerdem muss man einen ausreichenden Abstand zu anderen Fahrzeugen halten

Die maximale Parkdauer hängt von der Art des Parkplatzes ab. Wenn es keine Beschränkung gibt, darf man so lange parken, wie man will. Allerdings sollte man sein Fahrzeug regelmäßig bewegen, um zu vermeiden, dass es als Schrottfahrzeug angesehen wird. Wenn es eine Beschränkung gibt, muss man diese einhalten und gegebenenfalls eine Parkscheibe benutzen. Die Parkscheibe muss gut sichtbar sein und darf nicht nachträglich verstellt werden. Wer es komfortabler mag, kann sich auch eine elektrische Parkscheibe kaufen.

Die häufigsten Beschränkungen sind:

  • Parken mit Parkscheibe: Die maximale Parkdauer ist durch ein blaues Schild mit einem weißen P angegeben. Sie kann zwischen 15 Minuten und drei Stunden variieren.
  • Kurzzeitparken: Hier ist die maximale Parkdauer durch ein weißes Schild mit einem roten P angegeben. Sie kann zwischen fünf Minuten und einer Stunde variieren. Um hier zu parken, braucht man kein Ticket oder eine Parkscheibe.
  • Gebührenpflichtiges Parken: Die maximale Parkdauer ist durch ein weißes Schild mit einem schwarzen P angegeben. Sie kann zwischen einer halben Stunde und mehreren Tagen variieren. Um hier zu parken, muss man ein Ticket ziehen und bezahlen. Das Ticket muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
  • Bewohnerparken: Um hier zu parken, braucht man einen Bewohnerparkausweis, den man bei der zuständigen Behörde beantragen kann. Diese Regelung sorgt vielerorts immer wieder für Ärger. Die maximale Parkdauer ist durch ein weißes Schild mit einem grünen P angegeben. Sie kann zwischen zwei und 24 Stunden variieren.

Was passiert bei Verstößen?

Wer gegen die Parkregeln verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Meist sind dies:

  • Bußgeld: Je nach Schwere des Verstoßes kann man ein Bußgeld von 25 bis 100 Euro bekommen. Das Bußgeld muss innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden, sonst kann es sich erhöhen oder zu einem Gerichtsverfahren führen. Die mögliche Höhe von Bußgeldern im Straßenverkehr wurde kürzlich angehoben.
  • Verwarnung: Wenn die Strafe weniger als 55 Euro beträgt, kann man eine Verwarnung bekommen. Das heißt, man kann das Geld vor Ort bezahlen oder innerhalb von sieben Tagen überweisen. Wenn man das nicht tut, wird es zu einem Bußgeldverfahren.
  • Abschleppen: Wenn das Fahrzeug beispielsweise den Verkehr oder Rettungskräfte behindert oder länger als drei Tage unberechtigt parkt, kann es abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten muss man selbst tragen und sie können zwischen 100 und 300 Euro liegen. Außerdem muss man das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen abholen, sonst kann es verwertet werden.
  • Punkte in Flensburg: Wenn der Verstoß besonders schwerwiegend ist, kann man Punkte in Flensburg bekommen. Das bedeutet, man bekommt einen Eintrag in das Fahreignungsregister, der je nach Schwere des Verstoßes zwischen einem und drei Jahren gültig ist. Bei acht Punkten verliert man den Führerschein.
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