NRW: Das Gesundheits- und Sozialministerium wird zum Muttertag (10. Mai 2020) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher. Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen. Damit greift das Gesundheitsministerium die zentralen Empfehlungen eines Expertengremiums unter der Leitung von Prof. Dr. Markus Zimmermann (Hochschule für Gesundheit Bochum) auf, das eigens für dieses Thema eingerichtet wurde.
 

NRW: Ab der kommenden Woche können Zoologische Gärten und Tierparks sowie Botanische Gärten, Garten- und Landschaftsparks in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen durch individuelle Sicherheitskonzepte und Maßnahmen die Einhaltung strenger Hygiene-Regeln sicherstellen. Damit kann auch die Landesgartenschau in Kamp-Lintfort unter Auflagen ihre Pforten für Besucherinnen und Besucher öffnen. Hierauf hat sich die Landesregierung aufbauend auf den aktuellen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April 2020 verständigt. Sofern Zoos und Gärten die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, entscheiden und kommunizieren sie selbst, wann und wie sie öffnen. Die konkreten Auflagen sind in der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geregelt. 

NRW: Die nordrhein-westfälische Polizei trauert um den 28-jährigen Polizeibeamten, der heute Morgen beim Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) in Gelsenkirchen ums Leben gekommen ist.

Land NRW

NRW: Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken. Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren.
 

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