NRW: Um sicherzustellen, dass die finanzielle Hilfe auch bei den Richtigen ankommt, wird von nun an auf die Unterstützung der Finanzverwaltung NRW zurückgegriffen. Es werden nur noch Anträge genehmigt, deren Bankverbindungen dem Finanzamt bekannt sind.

Mit dieser Veränderung wird das Antragsformular ab dem 17. April wieder freigeschaltet. Gleichzeitig sollen die Auszahlungen an berechtigte Antragsteller am Ende der Woche fortgesetzt werden.

Was kann ich machen, wenn ich einen Bewilligungsbescheid erhalten habe, aber noch keine Auszahlung?

+++Ich habe versehentlich mehrere Anträge gestellt bzw. mehrere Bewilligungsbescheide erhalten.

Wegen technischer Überlastung kann es zu Mehrfachbeantragungen bzw. Mehrfachbescheiden (sog. Doubletten) gekommen sein. In diesem Fall muss nichts Weiteres getan werden. Allerdings müssen diese Fälle gesondert geprüft werden, damit die Auszahlung nur ein Mal erfolgt. Die Doubletten werden mit höchster Priorität bearbeitet. In allen eindeutigen Fällen wird noch in dieser Woche mit den Auszahlungen begonnen.

+++Ich habe als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) einen Antrag gestellt.

Aufgrund der Gesellschaftsstruktur ist eine gesonderte Prüfung erforderlich, da in diesen Fällen teilweise mit einer größeren Zahl von Gesellschaftern Anträge gestellt wurden. Eine abschließende Bearbeitung sowie anschließende Auszahlung wird umgehend erfolgen.

+++Ich habe in meinem Antrag eine ausländische IBAN angegeben.

Eine Auszahlung auf ein ausländisches Konto ist nicht möglich. In diesen Fällen werden Antragsteller in den nächsten Tagen eine gesonderte Nachricht mit Informationen von uns erhalten.

+++ Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn ich eine IBAN verwendet habe, die dem Finanzamt (noch) nicht bekannt ist?

NEIN. Die Antragsteller, die im Antrag eine andere IBAN angegeben haben als beim Finanzamt, werden wir kontaktieren und um Angabe einer anderen Bankverbindung bitten.

+++Ich habe einen Betrugsverdacht, weil ich einen Antrag gestellt habe, jedoch keine Eingangsbestätigung des Antrages erhalten habe
oder
nach der „Antragstellung“ nur eine E-Mail mit einem Anschreiben ohne Registriernummer und ohne Bescheid erhalten habe
oder
einen Bescheid erhalten habe, jedoch bis heute keine Auszahlung.

Sollte dies der Fall sein, bittet die Bezierksregierung um Kontaktaufnahme per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit dem eindeutigen Hinweis im Betreff: „Verdacht auf Betrugsfall“. Selbstverständlich besteht in einem Betrugsfall die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.

Wegen der Vielzahl von Anfragen kann die Beantwortung von E-Mails eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher um etwas Geduld und Verständnis.

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