Manchmal geht alles ganz schnell: Ein Unfall führt zum Verlust der Arbeitskraft. Oder eine Krankheit wie eine psychische Erkrankung erschwert den Arbeitsalltag und führt letztlich dazu, dass der Betroffene seinen beruflichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann. Die Folge: Einkommenseinbußen, die die Existenz bedrohen.
Mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung schützen sich Verbraucher zuverlässig vor einem Einkommensverlust. Dabei ergänzt diese die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
Doch wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung konkret? Wann zahlt die Versicherung und wie lange wird die BU gewährt? Ist eine BU tatsächlich sinnvoll und was kennzeichnet eine empfehlenswerte Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Verbraucher bezeichnen die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel häufig umgangssprachlich als Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Die Klausel stellt sicher, dass eine Leistung bei Krankschreibung erfolgt.
Erkrankt der Versicherte über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) mit Arbeitsunfähigkeitsklausel finanzielle Sicherheit. Die Versicherung zahlt in diesem Fall eine BU-Rente aus.
Die Zahlungen erfolgen zusätzlich zum Krankengeld und der Lohnfortzahlung. Die Auszahlung endet je nach Tarif nach dem 18. oder 36. Monat.
Wichtig ist, dass die BU die genannte Klausel enthält. Bei vielen Basistarifen ist dies nicht der Fall, sodass Verbraucher diese unter Umständen als optionale Leistung hinzubuchen müssen.
Beamte dagegen sollten eine Dienstunfähigkeitsversicherung, auch als „BU Beamte“ bezeichnet, abschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte schützt sie im Falle einer Dienstunfähigkeit vor finanziellen Engpässen.
Wann zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel bei Erkrankungen ab dem sechsten Monat Geldzahlungen. Die Leistungsdauer kann unterschiedlich lang ausfallen. So beträgt diese bei einigen Anbietern 18 Monate, während andere Versicherer die Leistungen über 36 Monate gewähren.
Bei mehrfachen Krankschreibungen addieren die Anbieter die erhaltenen Leistungen. Überschreitet das Ergebnis die zulässige Höchstdauer, stellt der Versicherer die Zahlungen ein.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt sinnvoll?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt all jene, die von ihrem Einkommen leben. Aus diesem Grund gilt eine BU – neben der Privathaftpflichtversicherung – als eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
Schließlich kann jeder von einer Erkrankung oder einem Unfall betroffen sein. Durch die Versicherung reduziert sich das Risiko, dass die Arbeitsunfähigkeit die eigene Existenz bedroht.
Vielen Arbeitnehmern ist jedoch nicht bewusst, dass eine fehlende Berufsunfähigkeitsversicherung zu erheblichen Versorgungslücken führen kann. Die staatliche Erwerbsminderungsrente allein reicht nämlich nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
Was eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens enthalten sollte
Den passenden Versicherungsschutz ausfindig zu machen, stellt viele Verbraucher vor Herausforderungen. Denn die Anbieter stellen unterschiedliche Tarife bereit und bewerten Aspekte wie den Beruf, den individuellen Gesundheitszustand oder Hobbys unterschiedlich.
Viele Privatpersonen stellen sich deswegen früher oder später die Frage: Welche Versicherung bietet das beste Preis-Leistungsverhältnis?
Bei der Auswahl der Versicherung ist Folgendes zu beachten: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die BU-Rente aus, wenn der Versicherte seinen Beruf aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder aus altersbedingten Gründen nicht mehr zu 50 Prozent ausführen kann.
Wichtig ist, dass diese Regelung auch greift, wenn der Versicherte einen Berufswechsel – beispielsweise nach einer Weiterbildung – vorgenommen hat. Das bedeutet: Ist der Versicherte als kaufmännischer Angestellter tätig, schloss jedoch eine Ausbildung zum Handwerker ab, prüft eine gute BU ausschließlich die Voraussetzungen des Versicherten als kaufmännischer Angestellter.
Eine gute BU kontrolliert zudem nicht, ob der Gesundheitszustand und die Qualifikation des Versicherten einen Tätigkeitswechsel zulassen. Dies wird als “abstrakter Verweisungsverzicht” bezeichnen.
Weiterhin zahlt eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente auch rückwirkend und für mindestens drei Jahre an den Versicherten aus. Zudem kommt eine gute BU dem Wunsch des Versicherten nach, wenn dieser eine Beitragsstundung äußert. Denn mit der BU-Rente fällt es vielen Versicherten schwer, die fälligen Beiträge zu begleichen.
Eine empfehlenswerte BU erhöht obendrein nicht die Beiträge oder kündigt den Vertrag, wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass der Versicherte Vorerkrankungen bei der Vertragsunterzeichnung nicht angegeben oder in der Vertragszeit ohne Eigenverschulden nicht gemeldet hat. Denn viele Versicherungen verweigern in diesem Fall die Auszahlung.
Auf eine Erstattung der ausgezahlten Renten verzichtet eine gute BU bei einer befristeten Anerkennung selbst dann, wenn nachgewiesen wird, dass diese nicht gerechtfertigt sind. Außerdem sollte die BU weltweit gelten.
Das Fazit – finanzielle Engpässe durch Erkrankungen und Unfälle vermeiden
Neben der Privathaftpflichtversicherung zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Verbraucher. Letztgenannte bewahrt Privatpersonen vor existenzbedrohenden Arbeitsausfällen durch Erkrankungen wie Herzkrankheiten, Unfälle oder einen altersbedingten Kraftverlust. Die BU zahlt nach 6 Monaten eine BU-Rente aus, wenn der Arbeitnehmer seiner beruflichen Tätigkeit mindestens zu 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann.
Eine gute, weltweit gültige BU erkennen Verbraucher daran, dass der Versicherer im Fall einer Arbeitsunfähigkeit keine alternativen Tätigkeitsfelder ermittelt. Zudem zahlt eine empfehlenswerte BU die Rente auch rückwirkend aus, bietet eine Beitragsstundung an und leistet die Zahlungen auch dann, wenn der Versicherte im Vorfeld Vorerkrankungen nicht meldete. Ausgezahlte Renten werden ferner nicht zurückverlangt.