Düsseldorf: Der Frühjahrsputz in der Natur muss bis Ende Februar beendet sein. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden dürfen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten damit geschützt werden. Nicht unter die Verbote fallen schonende Form- und Pflegeschnitte von Hecken, um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen. Bei diesen Maßnahmen sollte auf brütende Tierarten besonders Rücksicht genommen werden. Das Auf-den-Stock-setzen von Gehölzen zählt nicht als Formschnitt. Das bedeutet, diese Maßnahme muss ebenfalls bis spätestens zum 1. März beendet sein. Ferner teilt die Landwirtschaftskammer mit, dass Feldraine, Böschungen, Straßen- und Wegeränder oder nicht bewirtschaftete Flächen nicht abgebrannt werden dürfen. Auch der Aufwuchs darf nicht beschädigt, mit chemischen Mitteln niedrig gehalten oder vernichtet werden. Wer die Verbote nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro rechnen.

Gelsenkirchen / Unna / Köln / Koblenz: Die am Rhein-Ruhr-Express beteiligten Zweckverbände haben heute, am 10. Februar 2015, in dem seit Oktober 2013 laufenden europaweiten Vergabeverfahren zur Beschaffung von 82 hochwertigen RRX-Zügen das Ergebnis bekannt gegeben.

Borchen: Ein technischer Defekt an einer Panzerkette hat am Dienstag zu einem Verkehrsunfall auf der Paderborner Straße geführt.

Euenheim: Am Sonntagabend gegen 18.15 Uhr ereignete sich in Euenheim ein folgenschwerer Alleinunfall eines Fahranfängers.

Mettmann: Durch die Unachtsamkeit eines 28-jährigen Oberhauseners kam es gestern Mittag auf der A 3 bei Mettmann zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem sechs Personen teils schwer verletzt wurden. Es entstand ein Sachschaden von rund 160.000 Euro und der Verkehr in Richtung Köln staute sich zeitweise bis auf 20 Kilometern zurück.

Eschweiler: Am frühen Sonntagmorgen überfielen zwei mit einem Revolver und einem Messer bewaffnete Täter die Tankstelle auf dem Rastplatz Aachener Land der BAB A 4 bei Eschweiler.

Monschau: Aus bislang unbekannter Ursache brannte ein Bauernhof zwischen Monschau-Höfen und Schöneseiffen am frühen Freitagmorgen bis auf die Grundmauern nieder.

Köln: Schon bald ziehen wieder die jecken Lindwürmer durch die Straßen der närrischen Hochburgen. Damit bei den Rosenmontags- und Karnevalsumzügen auch die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, benötigen alle Wagen sowie Fahrzeugkombinationen zuvor ein Gutachten, so wie es beispielsweise TÜV Rheinland erstellt.

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