Bild: Symbolbild Polizei

Region: Die Polizei weist vor Beginn der närrischen Tage nochmals eindringlich darauf hin, dass bei allen öffentlichen Veranstaltungen - wie jetzt im Karneval - Reizgas und Waffen, auch mit Kleinen Waffenschein, NICHT mitgeführt werden dürfen!

Ein Missachten führt zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz und stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bewährt ist! Der Kleine Waffenschein berechtigt zwar zum Führen von Reizstoff- (Gas-), Signal- und Schreckschusswaffen - das gilt allerdings nicht uneingeschränkt!

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