Bild: Symbolbild Polizei

Lünen: Am Sonntagabend, gegen  20:36 Uhr, ereignete sich am Ausbauende der B 236 in Lünen ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem zwei Menschen starben.

Zur Unfallzeit beabsichtigte ein 20-jähriger Kradfahrer aus Bochum mit seinem Motorrad der Marke Yamaha von der B 236 auf die Dortmunder Straße abzubiegen. Aus bisher unbekannter Ursache kam er im Kreungsbereich zu Fall und kollidierte mit dem Mast einer Ampel. Bei diesem Unfall verletzte er sich schwer und erlag seinen Verletzungen am Unfallort. Seine 19-jährige Mitfahrerin, ebenfalls aus Bochum, wurde bei dem Unfall schwer verletzt und verstarb kurze Zeit später in einem Krankenhaus. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Richtungsfahrbahn Lünen der B236 gesperrt. Die maximale Staulänge betrug 5000 Meter. Über die Höhe des Sachschadens kann zur Zeit keine Angabe gemacht werden. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern zur Zeit noch an.

Ersten Ermittlungen zufolge war der 20-jährige Motorradfahrer aus Bochum in einer Gruppe weiterer Motorräder unterwegs. Er befuhr zum Unfallzeitpunkt gegen 20.35 Uhr den linken von zwei Fahrstreifen. Am Ende der B 236 wollte die Gruppe den ersten Zeugenangaben zufolge eigentlich nach rechts in Richtung Lünen abbiegen.

Aus bislang ungeklärter Ursache verringerte der 20-Jährige offenbar seine Geschwindigkeit nicht früh genug, so dass er an der Kreuzung zur Dortmunder Straße einem an der dortigen Ampel auf dem linken Fahrstreifen wartenden Auto ausweichen musste. Trotzdem kollidierte sein Motorrad noch mit dem linken Heck des Fahrzeugs und schleuderte an diesem und dem davor wartenden Pkw links vorbei. Anschließend prallte das Motorrad vor ein Verkehrszeichen und eine Ampel im Kreuzungsbereich. Der 20-Jährige wurde bereits dort von seinem Motorrad geschleudert, seine 19-jährige Sozia aus Bochum wenige Meter weiter. Das Zweirad kam schließlich erst in einem an die Straße angrenzenden Feld zum Liegen.

Die Unfallermittlungen dauern weiterhin an.

Ein Team des Verkehrsunfallopferschutzes der Polizei Dortmund ist in die Betreuung der Angehörigen sowie von Zeugen und Ersthelfern mit eingebunden.

Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf ca. 16.000 Euro.

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