Bild: Symbolbild kamera24.tv

Alsdorf: Am gestrigen Ostermontag kam es zu mehreren sturmbedingten Einsätzen im Alsdorfer Stadtgebiet. Achtmal rückten die Wehrleute zu wetterbedingten Einsatzstellen aus. Insgesamt mussten die Wehrleute sechs umgestürzte bzw. angebrochene Bäume von öffentlichen Verkehrsflächen entfernen; betroffen waren unter anderem die Dorfstraße, Luisenstraße und die K10 in Alsdorf-Begau.

In zwei Fällen hatten sich aufgrund der Windböen Dach- und Kaminverkleidungen gelöst und drohten herabzustürzen. Mittels Drehleiter wurden die Verkleidungen entfernt bzw. gesichert um eine Gefährdung Dritter auszuschließen.

Im Verlauf des Ostermontags wurde die Feuerwehr Alsdorf zudem zu einem angeblichen Notfall auf die BAB 44 gerufen. In Höhe der Ausfahrt „Broichweiden“ sollte eine Person einen Herzinfarkt erlitten haben und einer Reanimation bedürfen.

Aufgrund des lebensbedrohlichen Meldebildes rückte neben den Wehrleuten auch der Rettungshubschrauber Christoph Europa 1 zur vermeintlichen Einsatzstelle aus. Vor Ort konnten jedoch weder aus der Luft noch zu Land Feststellungen gemacht werden. Obschon mehrfache Rückrufe mit dem Einsatzmeldenden erfolgten und dieser die angebliche Einsatzstelle weiter beschrieb, konnten vor Ort keine Einsatzstelle vorgefunden werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der absichtliche oder wissentliche Missbrauch von Notrufen oder Notzeichen eine strafrechtlich verfolgbare Handlung darstellt und zur Anzeige gebracht wird. Hierbei handelt es sich nicht um einen „bösen Scherz“, sondern um eine strafbare Handlung, die gem. § 145 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird.

Vielfach unbekannt ist, dass auch das Anrufen von Mobilfunktelefonen mittels „unterdrückter Rufnummer“ keine Anonymität des Anrufers gewährleistet. Auch in diesen Fällen wird der Feuerwehr die Rufnummer des vermeintlich Notrufmeldenden angezeigt und dieser somit ermittelbar.

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