Symbolbild Polizei

Düsseldorf: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Frankfurt am Main, Jena, Koblenz, München und Stuttgart haben heute in Baden- Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zeitgleich Exekutivmaßnahmen gegen mehrere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung durchgeführt.

Es besteht der Verdacht, dass die Vereinigung spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengetreten war, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Zu diesem Zweck verfolgten ihre Mitglieder einen mehrstufigen Plan. Unter anderem sollte durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland ein mehrere Wochen andauernder, bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner plante die Vereinigung, den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei nahmen die Mitglieder der Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf. Die öffentlichkeitswirksame Entführung eines hohen Repräsentanten der amtierenden Bundesregierung sollte nach den Vorstellungen der Vereinigung die Entschlossenheit und Leistungsfähigkeit der Gruppierung verdeutlichen. Hiervon erhofften sich die Tatbeteiligten die Unterstützung von Teilen der bestehenden staatlichen Sicherheitskräfte, insbesondere der Polizei und des Militärs, und die Anerkennung der neu gebildeten Regierung im In- und Ausland.

Im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen wurden bereits im April und Oktober 2022 mehrere Tatverdächtige, unter denen sich nach den bisherigen Ermittlungen auch die Rädelsführer der terroristischen Vereinigung befanden, von Beamten der rheinland-pfälzischen Polizei festgenommen.

Während der heutigen Ermittlungsmaßnahmen hat das Polizeipräsidium Düsseldorf im Auftrag der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf einen Haftbefehl und einen Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen einen im Kreis Mettmann wohnhaften 49-jährigen Beschuldigten vollstreckt. Dem Beschuldigten, dem durch die Gruppierung eine regionale Führungsrolle entweder bei der Umsetzung der geplanten Anschläge auf die Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland oder bei der Durchführung und Sicherung der "konstituierenden Sitzung der neuen Regierung" zugedacht war, wird mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB in Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens nach § 83 Abs. 1 StGB zur Last gelegt.

In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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