Foto: Die Ruraue bietet nach sonnigen Wochenenden oft ein erschütterndes Bild der Verstöße gegen den Naturschutz.

Düren: Grillen, Zelten, offenes Feuer, laute Musik und hinterher Müllberge – in den letzten Jahren haben dergleichen Verstöße in der Ruraue, besonders im Bereich von der Kuhbrücke Richtung Lendersdorf drastisch zugenommen. Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes berichten von einer „Wahnsinnsvermüllung“, die von den Mitarbeitern des Dürener Service Betriebes vor allen Dingen nach sonnigen Wochenenden beseitigt werden muss.
 


„Die Rurauen sind wertvolle Flächen, die artenreichsten Wiesen im Kreisgebiet. Die Naturschutzregeln wurden nicht eingeführt, um Menschen zu ärgern, sondern um Pflanzen und Tiere zu schützen“, erklärt Martin Castor vom Umweltamt des Kreises Düren und weist nachdrücklich daraufhin, dass EU-Vorgaben die Natur-schutzgesetz-Verordnung  notwendig machten.
Seit 2005 sind große Teile der Ruraue deshalb ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Das bedeutet: Wege dürfen nicht verlassen werden. Es ist verboten, Feuer zu machen, zu zelten, zu schwimmen oder Wassersport zu treiben, um Pflanzen und Tiere zu schützen. Hunde müssen angeleint sein. Die gravierenden Verstöße einiger Bürgerinnen und Bürger, so Christine Käuffer, Beigeordnete für Recht, Sicherheit und Bürgerservice der Stadt Düren, machen es jetzt notwendig, konsequent dagegen vorzugehen. Der Dürener Service Betrieb hat überall da, wo man einen Weg ins Naturschutzgebiet betritt, ein Hinweisschild aufgestellt, auf denen für alle verständliche Piktogramme eindeutig erklären, was hier verboten ist. In Zusammenarbeit mit dem Umweltamt des Kreises Düren wurde ein Flyer entwickelt, der auf die Regeln zum Besuch der Ruraue-Naturschutzgebiete im „Einklang mit der Natur“ detailliert hinweist. „Demnächst wird engmaschig kontrolliert“, kündigt Christine Käuffer an. Wer dann mit freilaufendem Hund angetroffen wird, muss direkt ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro zahlen. Ebenso wird Lärmbelästigung sofort vor Ort mit einem Verwarngeld geahndet. „Grobe Verstöße, wie das Entzünden von Feuer, können je nach Schwere des Verstoßes schnell mehrere hundert Euro kosten.“, erklärt Ralf Kreischer, Leiter des Umweltamtes des Kreises Düren. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nehmen in solchen Fällen die Personalien auf und melden die Ordnungswidrigkeiten an das Kreisumweltamt, das dann Anzeige erstattet.

 „Es wäre schön, wenn ein Umdenken stattfinden würde“, fasst Christine Käuffer das Ziel der vereinten Bemühungen von Stadt und Kreis Düren zusammen.


Wer das Grillen liebt, kann nach wie vor in städtischen Parks bestimmte Grillbereiche mieten. Das Betreten der Flächen abseits der Wege sowie Schwimmen, Planschen und Wassersport in der Rur ist im Stadtgebiet von der Höhe des Annakirmesplatzes bis zur Bismarckbrücke und  von der Lendersdorfer Brücke am St. Augustinus Krankenhaus bis Schoellershammer sowie ab der Brücke hinter dem Stadtpark zwischen Birkesdorf und Mariaweiler gestattet.

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