Bild: Symbolbild Polizei

Kreis Düren: Der bevorstehende Jahreswechsel wird traditionell mit Feuerwerk begangen. Bedauerlicherweise „schießt“ der eine oder andere mit seiner Schreckschusswaffe dabei über’s Ziel hinaus.

In diesem Zusammenhang sind viele rechtliche Mythen & Gerüchte im Umlauf, mit denen wir hier einmal aufräumen möchten:

Richtig ist:

- Wer mindestens 18 Jahre alt ist, darf eine zugelassene SRS-Waffe (Schreckschuss-, Reizstoff oder Signalwaffe) kaufen und zu Hause aufbewahren. Mehr nicht.

- Wer einen „Kleinen Waffenschein“ hat, darf eine zugelassene SRS-Waffe in der Öffentlichkeit führen. Mehr nicht.

- Auch wer einen „Kleinen Waffenschein“ hat, darf draußen nicht mit einer SRS-Waffe schießen.

- Das offene Tragen von Anscheinswaffen ist verboten. Da der Laie SRS-Waffen nicht von echten Waffen unterscheiden kann, dürfen Sie, auch wenn Sie den kleinen Waffenschein haben, die Waffe nur verdeckt in der Öffentlichkeit tragen.

Was bedeutet das?

Das Schießen mit SRS-Waffen nur zum Vergnügen ist — nicht nur Silvester — verboten und wird mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Wer nicht mit einem Bußgeld belegt werden möchte, sollte seine SRS-Waffen daheim lassen und feiern Sie Silvester im Kreise Ihrer Lieben – zu Ihrer eigenen Sicherheit – am besten ohne Feuerwerk.

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