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Düren: Graffiti Sprayer in der Nordstadt unterwegs. Mehrere Gebäude besprüht - Hoher Sachschaden - Polizei ermittelt.

In einem bisher unbekannten Tatzeitraum, nutzte der oder die Täter die Chance, in der Karlsstraße neben Fassaden, Rollladen oder auch Torzufahrten mit Graffiti zu besprühen.

Da hier einige Häuser unter Denkmalschutz stehen, und die Reinigung der Fassaden und andere betroffen Elemente nicht gerade günstig zu händeln sind, ist hier ein recht Hoher Sachschaden entstanden.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang. Bei illegalen Graffiti läuft eben "nicht alles wie geschmiert". Davon können sich Kinder und Jugendliche im Internet unter www.time4teen.de überzeugen.

Rechtliche Konsequenzen:

In nicht öffentlichen Verfahren drohen jugendlichen Tatverdächtigen (14 - 21 Jahre alt) nach dem Jugendgerichtsgesetz folgende Strafen:

-   Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) in Form von Weisungen (Gebote und Verbote) oder Erziehungshilfen (Erziehungsbeistand).

-   Zuchtmittel (§ 13 JGG) durch Verwarnungen, Auflagen (Wiedergutmachung, Entschuldigung, Arbeitsauflagen, Geldspende) oder Jugend-, Freizeit-, Kurz- bzw. Dauerarrest (insgesamt bis vier Wochen).

-   Jugendstrafe (§ 17 JGG) in der Jugendstrafanstalt (sechs Monate bis fünf Jahre).

-   Kinder (also unter 14-Jährige) gehen straffrei aus (Rückschluss von § 1 JGG.

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