Bild: Symbolbild Polizei

Düren / Kreuzau: Eine ungewöhnliche Unfallflucht führte am Sonntagmittag zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen eine derzeit noch nicht bekannte Hundehalterin.

Ein 38 Jahre alter Geschädigter aus Düren erstattete Anzeige. Demnach war er gegen 13:30 Uhr mit einem Fahrrad auf der Panzerstraße von Kreuzau-Stockheim in Richtung Düren unterwegs. Er selbst führte seinen Hund am Fahrrad und traf auf eine Gruppe weiterer Hundebesitzer, die zu Fuß unterwegs waren. Dann passierte ein Missgeschick, als ihm aus dieser Gruppe ein Hund vors Rad lief, so dass er zu Fall kam. Der 38-Jährige erlitt dabei mehrere deutliche Verletzungen, die er später selbst ärztlich behandeln lassen wollte. Jedenfalls forderte er die Hundehalterin auf, ihm ihre Personalien zu geben. Diese, so der Anzeigenerstatter, habe sich jedoch geweigert und stattdessen mitsamt den Begleitern, die ebenfalls Hunde mitführten, in Richtung Stockheim entfernt.

Ohne Zweifel ergibt sich aus diesem Verhalten der Anfangsverdacht einer Unfallflucht! Unfallbeteiligter ist laut Gesetz jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung eines Unfalls beigetragen haben kann; dazu zählt auch die Verantwortlichkeit bei Tiergefahr. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, unter welchen Umständen der Unfall zustande gekommen ist, oder wer mit welchem Anteil Mitverschulden trägt.

Die hinzu gezogene Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, konnte aber weder die flüchtige Unfallbeteiligte, noch die Zeugen antreffen. Allerdings liegt dem Unfallfluchtsachbearbeiter ein Foto vor, das der sichtlich von Verletzungen gekennzeichnete Gestürzte noch aufnehmen konnte. Bei dem Hund dürfte es sich um eine französische Bulldogge handeln.

Die Hundehalterin und die Zeugen werden aufgefordert, ihre Personalien bei der Polizei unter der Rufnummer 02421 949-6425 mitzuteilen. Weitere öffentliche Ermittlungen behält sich die Polizei vor.

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