Bild: Symbolbild Polizei

Düren: Am Sonntagmorgen, gegen 02.00 Uhr ereignete sich in Düren, am Zentralen Ommnibusbahnhof, ein Verkehrsunfall zwischen einem Ford Transit und einem Omnibus. Der Omnibus fuhr zu diesem Zeitpunkt von der Haltestelle am ZOB in Richtung Arnoldsweiler Straße los.

 

Gleichzeitig kam der Ford Transit aus entgegengesetzter Richtung und musste an der dortigen Rotlicht zeigenden Vorampel anhalten. Da der 39-jährige Transit-Fahrer jedoch nicht an der Haltelinie, sondern erst später zum Stehen kam, konnte der Omnibus seine Fahrt nicht fortsetzen, da die verbleibende Fahrbahnbreite nicht ausreichte. Zunächst setzte der Transit-Fahrer sein Fahrzeug ein Stück zurück. Als der entstandene Platz immer noch nicht ausreichte, wollte der Transit-Fahrer noch einmal zurücksetzen. Dabei verwechselte er den Rückwärts- mit dem Vorwärtsgang und fuhr gegen den Bus. Es entstand Blechschaden. Durch einen Fahrgast, der mittlerweile aus dem Bus ausgestiegen war, wurde die Polizei verständigt. Dies wurde dem Transit-Fahrer, der fast kein Deutsch sprach, verdeutlicht. Er deutete an, das auch verstanden zu haben, beabsichtigte aber dann doch seine Fahrt fortzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt stand der Fahrgast vor dem Transit und forderte den Fahrer auf, zu warten. Der Transit-Fahrer fuhr aber immer weiter auf den Fahrgast zu und schob diesen letztendlich ganz zur Seite. Der Transit-Fahrer fuhr dann über die Eisenbahnstraße weg. Während der Fahrt wurde er von einem weiteren Zeugen zufällig beobachtet, der seinerseits erneut die Polizei verständigte. Dieser Zeuge konnte mit seinen Beobachtung, dass der Transit von der Eisenbahnstraße, nach links in die Schulstraße abbog, der Polizei den entscheidenden Hinweis geben. An der Schulstraße beschädigte der Transit-Fahrer zudem noch ein Verkehrszeichen. Der Fahrer des Transit begab sich anschließend in ein dortiges Haus. Durch die Polizei wurde die Anschrift des Besitzers des Transit ermittelt und aufgesucht. In der Wohnung konnte der beschriebene unfallflüchtige Fahrer angetroffen werden. Die bereits gezeigten Ausfallerscheinungen ließ keinen anderen Schluss zu: Der angetroffene Fahrer war stark alkoholisiert und nicht mehr in der Lage einen Atemalkoholtest durchzuführen. Außerdem war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Verbindung mit Trunkenheit im Straßenverkehr wurde ihm auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen. Bei den beiden Unfällen entstand ein Sachschaden von geschätzt 4000 Euro.

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