Düren: Nach dem die Kölner KVB die Mitnahme von E-Scootern bereits im Dezember 2014 verboten hat, zieht die Dürener Kreisbahn nun nach.

Basierend auf dem Gutachten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) werden bei der Dürener Kreisbahn ab sofort aus Sicherheitsgründen keine sogenannten E-Scooter mehr in den Fahrzeugen befördert. Der Dachverband der Verkehrsunternehmen hat seinen Mitgliedern empfohlen, aufgrund des hohen Kipprisikos die elektronischen Scooter von der Beförderung auszuschließen. Nicht betroffen sind Rollstühle, E-Bikes und E-Rollis, die selbstverständlich weiterhin mitfahren können.

Zur Verdeutlichung:

E-Scooter sind offene, mehrspurige, elektrisch angetriebene Fahrzeuge für eine Person plus Gepäck. Sie können drei- oder vierrädrig sein und verfügen – je nach Höchstgeschwindigkeit – über Kennzeichen.

Ausgeschlossen von der Beförderung sind bei der Hagener Straßenbahn AG ALLE Typen von E-Scootern

E-Scooter sind wegen ihres großen Wendekreises deutlich schlechter zu manövrieren als Rollstühle und können in der Regel nicht längs im Gang oder Türbereich abgestellt werden. Zusätzlich haben sie durch ihre Konstruktion einen hohen Schwerpunkt und kippen daher leichter z.B. bei Beschleunigung oder Bremskraft.

Dieser Effekt wird u.a. durch Feuchtigkeit sowie Verschmutzungen auf dem Fahrzeugboden weiter verstärkt. Da es für die Sicherung von Elektromobilen keine geeigneten Rückhaltesysteme in den Fahrzeugen gibt, liegt somit ein Gefährdungspotential für die Scooter-Fahrer, als auch für die übrigen Fahrgäste vor.

Der Beförderungsausschluss von E-Scootern geschieht auf der Grundlage der Allgemeinen Beförderungsbedingungen, wonach Dinge nur dann befördert werden können, wenn dadurch Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und Fahrgäste nicht belästigt werden (§ 11). Darüber hinaus raten sogar einzelne Scooter-Hersteller von einer Nutzung in Bus und Bahn ab.

 

Wichtig, die Rurtlalbahn nimmt auch weiterhin in ihren Triebfahrzeugen E-Scooter mit!

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