Kreis Heinsberg: Stephan Pusch, Landrat des Kreises Heinsberg, hat in der jüngsten Pressekonferenz eine traurige Mitteilung verkündet. Im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion meldete das Krankenhaus Geilenkirchen heute um 14 Uhr den Tod eines 78-jährigen Patienten aus Gangelt. Dieser war vergangenen Freitag stationär mit Symptomen wie Husten, Fieber und Durchfall aufgenommen worden. Er hatte angegeben, eine Karnevalssitzung in Gangelt besucht zu haben. Ob es sich um die besagte Kappensitzung in Gangelt-Langbroich handelte ist bislang nicht bekannt.

Aufgrund ernsthafter Vorerkrankungen verschlechterte sich der Zustand des Mannes schnell. Er starb an Herzversagen, bedingt durch seine Vorerkrankungen sowie die Anstrengungen bzw. Folgen der Corona-Infektion.

„Ich habe gebetet und gehofft, dass es nicht so weit kommen wird, denn jeder Todesfall ist einer zu viel. Mein Mitgefühl gilt der Familie und Freunden des Verstorbenen“, so Landrat Stephan Pusch.

Kreis Heinsberg. (06.03.2020)  Aktuell gibt es im Kreis Heinsberg (Stand 13 Uhr) 220 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus.

Wie bereits berichtet, wird die „Mobile Medizinische Versorgungseinheit“ in Gangelt-Birgden gut angenommen. Die allgemeinmedizinische offene Sprechstunde findet auch Samstag und Sonntag von 8 bis 18 Uhr statt.

Mittlerweile wurde im Kreis Heinsberg eine große Zahl von Corona-Abstrichen durchgeführt. Damit unser Gesundheitsamt sich mit den getesteten Personen in Verbindung setzen kann, werden alle getesteten Personen gebeten, sich in das allgemeine Kontaktformular auf der Homepage des Kreises einzutragen. Wichtig ist hier die Angabe einer Telefonnummer, sowie die Mitteilung des Hausarztes.

Verdienstausfall und Entschädigung

Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige besteht nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes im Falle eines Verdienstausfalls die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Ein solcher Antrag ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ausspruch eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäneanordnung beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare können Betroffene über die Homepage des Landschaftsverbands Rheinland abrufen (https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp)

In vielen Fällen benötigen Betroffene hierbei zum Nachweis der ihnen gegenüber angeordneten Maßnahmen eine schriftliche Bestätigung der bisher nur mündlich ausgesprochenen Quarantäneanordnungen oder Tätigkeitsverbote. Auf der Homepage des Kreises Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de) gibt es zwei Formulare, in die sich Personen eintragen können, die schriftliche Bestätigungen entweder für eine Quarantäneanordnung oder für ein Tätigkeitsverbot benötigen. Die erforderlichen ausführlichen Bestätigungen werden den Betroffenen dann zugeschickt.

Quarantäne

https://pdf.form-solutions.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5e60f118e4b09f4016213e42

Tätigkeitsverbot

https://pdf.form-solutions.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5e60f39ae4b09f4016213e44

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