Kreis Düren (pm/eu) Die Sonnenwärme nach dem Regen lässt vielerorts die Pilze im Wald sprießen. Jetzt beginnt die Suche danach. Doch für den Wald sind die Pilze lebensnotwendig, denn sie haben eine wichtige Versorgungsfunktion für Waldbäume. Übermäßiges Sammeln von Pilzen führt zu einer Störung des sensiblen ökologischen Gleichgewichts.

 

Viele bei den Sammlern beliebte Pilze zählen außerdem laut Bundes-Artenschutz-Verordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese "abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten". Allerdings enthält die Bundes-Artenschutz-Verordnung eine Ausnahmegenehmigung nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Aber auch nicht besonders geschützte Pilzarten, zu denen der Maronenröhrling oder der Hallimasch gehören, dürfen laut Landschaftsgesetz NRW nur in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch gesammelt werden. Geringe Mengen sind Mengen bis 2 kg pro Pilzsucher pro Tag. Für Trüffel und Grünlinge besteht diese Ausnahmeregelung nicht. Sie dürfen nicht gesammelt werden. Gewerbliches Sammeln ist generell verboten. Die gleichen Regeln gelten im übrigen auch für das Sammeln von Beeren und Pflanzen!

Mancherorts riskieren Sammler sogar ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Gebieten nach Pilzen suchen, in denen besondere Verbote gelten. In Naturschutzgebieten und im Nationalpark Eifel ist das Sammeln von Pilzen oder Waldbeeren generell verboten. Nicht erlaubt ist das Sammeln von Pilzen außerdem in frisch gepflanzten oder jungen dichten Wäldern. Diese zu betreten, ist nach Landesforstgesetz untersagt.
Auch in Gebieten, die aus Gründen der Wildhege durch Schilder gekennzeichnet sind, ist das Verlassen der öffentlichen Wege und solchen mit öffentlichem Charakter (z.B. Wander-, Reitwege oder Lehrpfade) verboten.

In Gebieten, in denen das Pilzsammeln erlaubt ist, sind einige Regeln zu beachten. Es sollten nur essbare Pilze gesammelt werden, die man genau kennt. Denn wer erst sämtliche Pilze sammelt, um anschließend von seinem privaten "Pilzberater" zu erfahren, dass sie nicht genießbar sind, zerstört wichtige Pilzvorkommen. Auch die nicht verwertbaren Arten haben eine wichtige Funktion im Ökosystem Wald. Nur der sicher bestimmte Pilz kann abgeschnitten oder abgedreht werden. Das Loch ist zum Schutz des unterirdischen Pilzgeflechts wieder zu verschließen. Auch sollte der Pilz am Sammelort von Laub, Nadeln und Erde gereinigt werden. Da Waldtiere besonders früh morgens und in der Dämmerung aktiv sind, vermeidet der umsichtige Sammler diese Tageszeiten. Hundehalter sollten zudem beachten, dass Hunde im Wald abseits der Wege an der Leine zu führen sind.


Das Fahren mit Kraftfahrzeugen und das Abstellen dieser im Wald sind untersagt.  An in den Wald führenden Wegeeinfahrten und im Wald auf (Forstwirtschafts-)Wegen abgestellte Fahrzeuge behindern Rettungsdienste, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge sowie die Holzabfuhr. Benutzen Sie also bitte die ausgeschilderten Wanderparkplätze.

 Die wichtigsten Regeln zusammengefasst:
Welche Pilze darf ich sammeln? nicht besonders geschützte Arten in geringen Mengen für den eigenen Bedarf (max. 2 kg/ Sammelnden/Tag) z.B.:
  • Maronenröhrling
  • Hallimasch

Besonders geschützte Arten in geringen Mengen für den eigenen Bedarf (max. 2 kg/ Sammelnden/Tag) gemäß der Ausnahmeregelung in der BArtSchVO:

  • Steinpilz
  • Pfifferling
  • Birkenpilz und Rotkappe
  • Morcheln
  • Schweinsohr
  • Brätling

Gewerbliches Sammeln ist generell untersagt.

Welche Pilze darf ich nicht sammeln?
  • besonders geschützte Arten, für die keine Ausnahmeregelung gilt, wie z.B. Trüffel, Grünling, Kaiserlinge, Königs- und Sommer-Röhrlinge, März-Schecklinge und Saftlinge
  • ungenießbare, zu alte, zu junge oder nicht bestimmte Pilze sollten nicht beschädigt werden, da sie wertvolle Bestandteile des Ökosystems sind
Wo ist Pilzsammeln grundsätzlich verboten? Insbesondere
  • in Naturschutzgebieten und im Nationalpark Eifel
  • in Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten
  • in ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneten Waldbereichen
  • auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit und ohne Einverständnis des Grundstücksberechtigten
Was muss ich beim Pilzsammeln beachten?
  • Pilze so ernten, dass das Myzelgeflecht nicht beschädigt wird (abschneiden oder abdrehen)
  • Rücksicht auf Mitmenschen, Wildtiere, Natur und Landschaft sowie Eigentums- oder Nutzungsrechte anderer nehmen
  • Hunde im Wald abseits von Wegen an die Leine nehmen
  • zum Schutz der Wildtiere nicht in den frühen Morgenstunden oder in der Dämmerung sammeln
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