Düren: Sinkende Inzidenzzahlen, schönes Wetter und die Öffnung der Gastronomie locken viele Menschen wieder in Restaurants, Gaststätten und Cafés. Doch ist der Coronavirus allgegenwärtig, und die jeweiligen Betreiber sind daher gehalten, eine Kontaktdatenerfassung vorzunehmen.
Die derzeit beliebte sogenannte „Luca-App“ bietet (wie ähnliche App-Angebote auch) leider nur auf dem ersten Blick eine digitale Unterstützungsleistung bei der Kontaktdatenerfassung. Warum? Sie entspricht im weitesten Sinne nicht ganz den Anforderungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Dort heißt es wörtlich: „Die Datenerfassung ist so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden bei Kontrollen vor Ort die erfassten Daten mit den tatsächlich anwesenden Personen abgleichen können.“
Bei einer ausschließlichen Nutzung der Luca-App (oder Corona-Warn-App) kann aber genau diese geforderte Abgleichung nicht gewährleistet werden, da kein Schnellzugriff auf alle eingespeisten Kontaktdaten möglich ist. Zwar gibt es eine Schnittstelle, auf diese Daten kann aber nur das Gesundheitsamt im Bedarfsfall zugreifen, nicht etwa die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes bei ihrer Kontrolle.
Aus diesem Grund muss der Betreiber eines Angebotes, bei dem eine Rückverfolgbarkeit der Kontaktdaten gewährleistet sein muss, einen Weg finden, die erfassten Kontaktdaten bei einer möglichen Kontrolle der Ordnungsbehörde vorzuzeigen. Dies kann beispielsweise durch eine handschriftliche Erfassung der Kontaktdaten in einer Liste erfolgen. So wird es beispielsweise den Gastronomen städtischerseits empfohlen.