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Düren: Ab sofort können die städtischen Fußballsportanlagen sowie die entsprechenden Anlagen der Westkampfbahn von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Form von kontaktlosem Sport sowie in Gruppen von höchstens 5 Kindern genutzt werden. Dies hat der Verwaltungsvorstand in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Als Voraussetzung für die Nutzung müssen die Anleitungspersonen, also Trainerinnen oder Trainer, einen anerkannten negativen Corona-Test vorweisen, der nicht später als 24 Stunden vor der Sportausübung ausgestellt wurde. Zudem sind zwischen den einzelnen Personen und Personengruppen dauerhaft 5 Meter Abstand zu halten. 

Das Sportamt der Stadt Düren hat zwischenzeitlich die betroffenen Vereine dazu aufgefordert, eine verantwortliche Person zu benennen, die die Einhaltung dieser speziellen Coronaschutzregelungen beaufsichtigt und als Ansprechpartner bzw. -partnerin für Sportamt oder Ordnungsamt zur Verfügung steht.

 

Die entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepte der Vereine mit den entsprechenden Vorschriften und einer Rückverfolgbarkeit sind einzuhalten. Vereinsgastronomie, Umkleiden und Duschen bleiben nach wie vor geschlossen. Auch dürfen sich Zuschauerinnen und Zuschauer nicht auf der Sportanlage aufhalten.

 

Die Stadt Düren weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügung weiterhin ihre Gültigkeit haben. So sind nach Punkt 3b der Allgemeinverfügung Sportanlagen wie etwa Bolzplätze weiterhin für die Öffentlichkeit gesperrt.

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