Düren: Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vom 27. August 2020 hat Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Maßnahmen in der angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) zum Monatsanfang umgesetzt. Dabei wurde unter anderem das mit den anderen Ländern und dem Bund vereinbarte Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingeführt. Mit Blick auf wieder steigende Infektionszahlen bleibt die klare Botschaft der Landesregierung, dass die bestehenden Vorgaben einzuhalten sind.

In diesem Zusammenhang weist auch das städtische Amt für Recht und Ordnung noch einmal ausdrücklich auf die Verpflichtung der Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen und Plätzen hin. So auch auf dem Dürener Wochenmarkt. Mit der angepassten Coronaschutzverordnung wird insbesondere dort ab sofort der Verstoß gegen die Maskenregelung unmittelbar mit einem Bußgeld in Höhe von 50,- Euro geahndet. Eine vorherige Anordnung durch das Ordnungspersonal ist nicht mehr notwendig.

 

Das Ordnungsamt schließt sich dem Appell der Landesregierung ausdrücklich an: „Bitte halten Sie die bestehenden Vorgaben und Regeln der Coronaschutzverordnung weiterhin verantwortungsvoll ein!“

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