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Kreuzau /  Düren: In der Nähe von Stockheim ist der Ausbruch der Amerikanischen Bienenfaulbrut amtlich festgestellt worden. Zur Bekämpfung der Tierseuche hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern in den Kommunen Düren und Kreuzau errichtet.

Imker im Sperrbezirk haben Meldepflicht

Alle Imker, die innerhalb des Sperrgebiets Bienen halten, sind verpflichtet, sich beim Veterinäramt zu melden.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Brutkrankheit, die ausschließlich die Bienenlarven befällt. Das Larvensterben führt zu einer Schwächung und unter Umständen zum Absterben des Bienenvolks. Es handelt sich hierbei um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Unter folgendem Link können Halter überprüfen, ob sich ihr Bienenstand im Sperrbezirk befindet. In der Menüleiste kann unter "Gebietsabfrage" und "Suche" die Standortadresse des eigenen Bienenvolks eingegeben werden.

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