Sich mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinanderzusetzen wird für Erwerbstätige immer wichtiger. In einer schnelllebigen Zeit, in der die Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt immer weiter steigen, können Stress und Belastung schnell krank oder gar dauerhaft berufsunfähig machen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Betroffenen im Ernstfall finanziell ab. Wer diese erst noch abschließen will, sollte sowohl auf die Höhe der Beiträge als auch auf die Laufzeit achten. Ein lückenhafter Versicherungsschutz kann für den Versicherten nämlich verheerende finanzielle Folgen haben.
Jung versichern, im Alter profitieren
Statistisch ist jeder vierte deutsche Arbeitnehmer in seinem Leben einmal aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen nicht mehr in der Lage, seinen Job länger auszuüben. Berufsunfähigkeit trifft oft Menschen, die mitten im Berufsleben stehen, die emotionalen und finanziellen Folgen können schwerwiegend sein – vor allem wenn der Betroffene der Hauptverdiener in einer Familie mit Kindern ist. Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht zum Leben ausreicht, sollte man als Berufstätiger privat vorsorgen – und das am besten schon so früh wie möglich. Denn je jünger man bei Abschluss der Versicherung ist, desto niedriger sind in der Regel die Beiträge, die man für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlen muss. Zudem steigt mit dem Alter das Risiko, krank und damit berufsunfähig zu werden. Letztlich entscheidet auch der persönliche Gesundheitszustand darüber, ob man eine BU bekommt oder nicht. Bei vielen Versicherern kann man die Höhe des Beitrags schon im Vorfeld bequem und unverbindlich online ermitteln lassen.
Bei Vertragsabschluss auf die Laufzeit achten
Bevor man ein Angebot einholt, sollte man überlegen, wie viel Geld man persönlich im Falle einer Berufsunfähigkeit zum Leben benötigt. Bei Abschluss einer BU spielt neben der Renten- und Beitragshöhe aber auch die sogenannte Leistungsdauer, die Dauer der Rentenzahlung, eine entscheidende Rolle. Endet die Laufzeit bereits vor Eintritt des Rentenalters, fallen die Beiträge in der Regel deutlich niedriger aus. Das verlockt viele Arbeitnehmer dazu, eine BU mit einer kürzeren Laufzeit abzuschließen. Die Versicherungsleistungen werden dann lediglich bis zum 60., 63. oder 65. Lebensjahr ausgezahlt. Bis zur Rente bleiben dem Versicherten dann jedoch noch ein paar Jahre, sodass eine drastische Einkommenslücke entstehen kann, wenn der Betroffene, beispielsweise durch schwere Unfälle, einen Burnout oder chronische Depressionen, arbeitsunfähig wird. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt nur einen kleinen Teil des Einkommensausfalls ab. Deshalb sollte man beim Vertragsabschluss immer eine Laufzeit bis zum gesetzlichen Rentenalter wählen.
Klauseln im Auge behalten
Sollte im Vertrag die Klausel "abstrakte Verweisung" auftauchen, sollte man diese vom Versicherer entweder herausnehmen lassen oder sich einen neuen suchen. Denn diese ermöglicht dem Versicherer im Falle einer Berufsfähigkeit in bestimmten Fällen, seine Leistungen zu verweigern – etwa, wenn der Versicherte aufgrund seiner Qualifikationen einer anderen, zumutbaren Tätigkeit nachgehen könnte. Ob beispielsweise ein Chirurg, der berufsunfähig geworden ist, überhaupt als medizinischer Gutachter arbeiten will, wird in diesem Fall kaum berücksichtigt. Daher sollte man alle Konditionen genau kennen, bevor man seine Unterschrift unter den Versicherungsvertrag setzt.
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