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Köln: Ab dem 1. August 2016 kann die Bezirksregierung Köln angehende Meister auf ihrem Weg zum erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung finanziell noch mehr unterstützen. Auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung gibt es höhere Bedarfssätze, Freibeträge und Zuschussanteile.

Zudem erweitert sich der Personenkreis und das „Meister-BAföG“ wird zum „Aufstiegs-BAföG“. Künftig sind auch Bachelorabsolventen anspruchsberechtigt, die eine Aufstiegsqualifizierung anstreben und die Voraussetzungen erfüllen. Die Fortbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern wird, wie alle anderen Aufstiegsfortbildungen auch, ab dem 1. August 2016 gefördert, wenn die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung erfüllt werden.

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Gesamthöhe von maximal 15.000 Euro bekommen die Teilnehmer unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen zu 40 Prozent bezuschusst. Bisher waren dies 30,5 Prozent. Für die restlichen 60 Prozent kann ein Darlehen der KfW in Anspruch genommen werden. Nach bestandener Aufstiegsfortbildung werden den Absolventen 40 Prozent erlassen, wenn der Antrag auf Darlehensteilerlass ab dem 1. August 2016 bei der KfW eingeht. Bei Anträgen bis Ende Juli müssen nur 25 Prozent nicht zurück erstattet werden. Das gilt für Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.

Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitfortbildungen wird zukünftig zu 50 Prozent bezuschusst, bisher waren dies 44 Prozent (bei Zuschlägen für Kinder 55 Prozent statt bisher 50). Der Unterhaltsbeitrag wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet. Bei Alleinstehenden beträgt der geförderte Betrag ab dem 1. August 2016 monatlich maximal 768 Euro (bisher 697 Euro). Bei Verheirateten mit einem Kind erhöht sich der gesamte Unterhaltsbeitrag auf bis zu 1.238 Euro (bisher 1.122 Euro).

Diese Änderungen basieren auf dem 25. BAföG-Änderungsgesetz und dem 3. AFBG-Änderungsgesetz. Bei einem ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt der Antragstellung ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, 50606 Köln zuständig für die Bewilligung von AFBG-Förderanträgen.

Weitere Informationen (u.a. zum Nachweis der regelmäßigen Teilnahme) sind unter folgendem Link http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/49/meister/index.html unter dem Stichwort „Meister-BAföG“ abrufbar.


 

 

 

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