Bonn: Zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizisten kam es in den frühen Abendstunden des 01.08.2015 im Bereich einer Flüchtlingsunterkunft auf der Sebastianstraße in Bonn-Endenich: Zunächst war die Polizei gegen 16:30 Uhr zu einem Körperverletzungsdelikt in den Räumen der Unterkunft alarmiert worden.
Ein 23-jähriger Mann hatte sich nach den bisherigen Ermittlungen mit einem Bekannten gestritten und den 27-Jährigen schließlich mit einem größeren Messer im Bereich von Arm und Hand verletzt - er wurde daraufhin in eine Krankenhausambulanz eingeliefert. Der 23-jährige Täter hielt sich bei dem Eintreffen der Polizei im 2.Obergeschoss des Gebäudes auf.
Nach dem aktuellen Sachstand hielt er auch in dieser Situation weiterhin zwei größere Messer in den Händen und bewegte sich hiermit auf die eintreffenden Polizisten zu. Schließlich zog er sich jedoch in einen Küchenraum zurück. Nachdem die Polizeikräfte vor Ort sowohl im Gebäude als auch im äußeren Bereich eine Absperrung aufgebaut hatten und die über die Einsatzleitstelle alarmierten Spezialkräfte zur Durchführung der Festnahme eingetroffen waren, sprang der 23-Jährige schließlich gegen 18:55 Uhr unvermittelt aus dem Fenster in den Vorbereich des Gebäudes und lief nach den bisherigen Ermittlungen mit den beiden Messern in den Händen auf die Beamten der Absperrung zu.
Die Polizisten versuchten zunächst vergeblich, den Aktionsbereich des bewaffneten Mannes durch deutliche Ansprache und das Sprühen von Pfefferspray einzudämmen, um weitere Messerangriffe gegen Personen zu verhindern. Die Beamten setzten schließlich ihre Dienstwaffe ein - der 23-Jährige wurde mehrfach unter anderem im Bereich von Schulter und Arm getroffen und so überwältigt.
Nach erfolgter Erstversorgung vor Ort wurde er mit einem Rettungstransportwagen in eine Klinik eingeliefert und behandelt - er befindet sich nach dem derzeitigen Erkenntnisstand in einem stabilen Gesundheitszustand. Nach den vor Ort erfolgten Spurensicherungsmaßnahmen dauern die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bonn geführten Ermittlungen zu dem geschilderten Geschehensablauf weiter an.
Die Ermittlungsbehörden prüfen hierbei auch, ob durch die Schussabgaben der Polizeibeamten möglicherweise der Tatbestand eines Körperverletzungsdeliktes erfüllt wurde.