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Social Media wird täglich von Millionen Usern genutzt. Über die sozialen Kanäle werden dabei auch fehlerhafte Informationen verbreitet. Wie im Januar 2021 geschehen, als User einen Post teilten, der behauptete, dass Unfallopfer im Straßenverkehr, die mit Covid-19 infiziert sind, als Personen gelistet werden, die "mit Corona" verstorben sind. Dabei unterscheidet das RKI in Deutschland eindeutig zwischen "mit" und "an" Covid-19 verstorben.

Keine unseriöse Zählweise der Covid-19-Todesfälle

Wann ist ein Mensch an oder mit Covid-19 gestorben? An Covid-19-Verstorbene werden offiziell nur dann als solche gelistet, wenn die Todesursache eindeutig auf die Erkrankung Covid-19 zurückzuführen ist. Mit Covid-19-Verstorbene werden nur dann als solche gelistet, wenn die Patienten vorher bereits unter Krankheiten litten, die den Tod herbeigeführt haben, sie zu dem Zeitpunkt wegen der Covid-19-Infektion behandelt wurden. Des Weiteren kommt es zu einzelnen temporären Einträgen von Verstorbenen, deren Todesursache ungeklärt ist. Die aber nachweislich in jüngster Vergangenheit positiv getestet wurden. Ergibt die Nachuntersuchung oder Obduktion eine eindeutige Todesursache, werden die Personen unverzüglich aus der Liste gelöscht und tauchen auch künftig nicht mehr in der Statistik auf.

Nach Angaben der Gesundheitsbehörden der einzelnen Bundesländer sind Falschmeldungen äußerst selten. Zudem führen temporäre Einträge zu keiner Verfälschung der Zählweise oder Kennzahlen. Ärzte sind bei der Feststellung der Todesursache eines Unfallopfers im Straßenverkehr in Unkenntnis, ob die Person mit dem Virus infiziert war oder zum Zeitpunkt des Todes ist. Dazu müssten Unfallbeteiligte eindeutige Hinweise äußern, dass das Unfallopfer infiziert ist. Ein solcher Hinweis ist im Augenblick des Todes eines Unfallopfers kaum möglich und demnach ist das nicht die Todesursache, die der behandelnde Arzt in den Totenschein einträgt.

Quarantänepflicht für Covid-19-Infizierte

Anzumerken bleibt zudem, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Covid-19-Infizierter am Straßenverkehr teilnimmt. Es gibt Gründe, beispielsweise aufgrund eines Krankentransportes. In dem Fall würde aber meist ein Rettungswagen den Transport durchführen und wäre unmittelbar am Unfall beteiligt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf gibt Auskunft, wenn Zweifel an der Todesursache bestehen. Aber selbst für einen Anwalt wäre eine solche Herangehensweise überraschend, wenn bei einem Unfall, bei dem die Todesfolge als potenziell hoch gilt, der Arzt als Todesursache zusätzlich "mit Corona" verstorben einträgt.

Infizierte mit Covid-19 dürfen sich nur im absoluten Notfall außerhalb ihrer Unterkunft aufhalten. Deshalb ist es fast unmöglich, dass sich ein Covid-19-Infizierter im Straßenverkehr bewegt und dabei Opfer eines Unfalls mit Todesfolge wird. Dazu kommen die zeitlichen Restriktionen der Regierung, die einen Lockdown über mehrere Wochen verhängte.

Wiederkehrende Falschmeldungen im Internet

Online kommt es immer wieder vor, dass über die sozialen Kanäle Meldungen ohne Beleg verbreitet werden. Viele lesen die Kurznachrichten, ohne deren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Der Klick zur Weiterleitung einer solchen Meldung ist weniger zeitaufwendiger als eine intensive Recherche. Dabei wäre es besonders in Bezug auf Corona an der Zeit, sich vermehrt mit den Fakten zu beschäftigen. Wer dennoch Zweifel an einer Darstellung hat, darf sich jederzeit an einen Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf wenden, um die Zahlen in NRW prüfen zu lassen. Nordrhein-Westfalen meldet keine Unfallopfer, die offensichtlich in Folge des Unfalls verstorben sind, an das Robert-Koch-Institut, das für die Datenverwaltung Covid-19 zuständig ist.

Zur Klärung der Todesursache werden nicht alle Infektionen, Vorerkrankungen oder akute Verletzungen gelistet, sofern diese nicht eindeutig den Tod herbeigeführt haben.

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