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Jülich: Nach einer Auseinandersetzung legte eine 26-Jährige Feuer in einem Hausflur. Die Polizei nahm die mutmaßliche Brandstifterin vorläufig fest.

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Gürzenich: Laufe des Dienstags kam es innerhalb von zwei Stunden zu zwei Verkehrsunfällen auf der Valencienner Straße. Drei Menschen wurden dabei leicht verletzt.

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Langerwehe: In der Nacht von Montag auf Dienstag brachen unbekannte Täter mehrere Fahrzeuge in Schlich auf. Die Beute: überwiegend Kleingeld.

Polizei Düren

Düren: Unbekannte entwendeten vom Gelände eines Seniorenzentrums eine Kapellenglocke. Die Polizei sucht Zeugen.

Düren: Nach eingehender Prüfung des Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 8. Februar 2021 hat die Stadt Düren jetzt entschieden, auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu verzichten und ihre Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021, mit der besonderen Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für ausgewiesene öffentliche Bereiche in der Innenstadt, aufzuheben. Eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt und das Abhängen der Hinweisschilder im Innenstadtbereich erfolgen in kürze. 

Mit Beschluss vom 8. Februar 2021 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen einem Eilantrag stattgegeben, mit dem der Antragsteller die Anordnung einer generellen Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt angegriffen hat. Die Stadt Düren hatte mit Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021 für die Zeit vom 1. Februar 2021 bis zum 14. Februar 2021 für einen näher umschriebenen Bereich der Dürener Innenstadt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) täglich von 6 Uhr bis 20 Uhr angeordnet. Zur Begründung hatte die Stadt auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die nach wie vor hohe Zahl der Übertragungen des SARS-CoV-2-Virus in der Bevölkerung verwiesen.

Nach der Corona-Schutzverordnung ist Voraussetzung für eine Allgemeinverfügung, mit der eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands an weiteren Orten unter freiem Himmel angeordnet wird, dass gemessen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können. Dies sei in Bezug auf die Dürener Innenstadt nach Auffassung der Kammer nicht dargelegt. Die Stadt habe in der Begründung der Allgemeinverfügung lediglich pauschal auf die Übertragung des Corona-Virus und die sich daraus ergebenden Gefahren verwiesen. Konkrete Ausführungen zur Wahrscheinlichkeit eines Aufeinandertreffens einer größeren Anzahl von Menschen in dem von der Allgemeinverfügung erfassten Bereich des Stadtzentrums von Düren seien auch im Eilverfahren nicht erfolgt. Dass trotz des derzeit geltenden „Lockdowns“ und der damit verbundenen Schließung der weit überwiegenden Zahl von Geschäften mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen sei, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden könnten, sei daher weder konkret dargelegt noch ersichtlich. Insoweit sei zudem zu berücksichtigen, dass auf (Wochen-)Märkten und an ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich und im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften ohnehin schon unmittelbar nach der Corona-Schutzverordnung eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske und an Haltestellen sogar eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske bestehe.

Gegen den Beschluss kann die Stadt Düren Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Aktenzeichen: 6 L 82/21

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Kreis Düren: Endlich werden die ersten Bürgerinnen und Bürger, die älter als 80 Jahre sind, im Impfzentrum des Kreises Düren geimpft. Maria Schramm aus Mariaweiler war heute die Erste, die kurz nach 14 Uhr gegen das Coronavirus geimpft wurde. Wöchentlich stehen nun zunächst 1032 Impfdosen zur Verfügung, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn in seiner heutigen Video-Botschaft. 

Polizei Düren

Linnich: Am Montagvormittag kam in Linnich ein Auto von der Fahrbahn ab, stieß unter anderem gegen einen Stromkasten, prallte gegen einen geparkten Wagen und beschädigte dadurch weitere Fahrzeuge. Der Fahrer musste aus dem auf der Seite liegenden Wrack geborgen werden.

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