Vettweiß: Die Gemeinde Vettweiß sucht für schutzbedürftige ausländische Flüchtlinge (anerkannte Asylbewerber), die aufgrund einer ausgesprochenen Wohnsitzauflage verpflichtet sind, in der Regel 36 Monate in der Gemeinde zu wohnen, Wohnraum.
Die Gemeinde Vettweiß kann nur als Vermittler auftreten. Ein Mietvertrag wäre unmittelbar mit den ausländischen Flüchtlingen zu schließen. Es könnte aber vereinbart werden, dass die Mietzahlungen unmittelbar an den Vermieter geleistet werden, solange öffentliche Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes notwendig sind. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen hierzu Frau Lubaczewski, Tel.: 02424/209-114 und Herr Korstick, Tel.: 02424/209-118