T.Kraus Symbolbild

Hambacher Forst: Die Polizei hat am heutigen Dienstag (2.10.2018) die Untere Baubehörde der Stadt Kerpen im Rahmen der Vollzugshilfe weiter bei den Räumungsarbeiten im Hambacher Forst unterstützt - hauptsächlich im Bereich "The Jungle". Kurzfristig musste die Polizei zudem aufgrund einer Einzelverfügung der Unteren Baubehörde auch im Bereich "Neu-Gallien" tätig werden. Damit sind die letzten bislang bekannten Baumhäuser geräumt. Bei den Maßnahmen trafen die eingesetzten Beamten auf ein Erdloch im Nahbereich "The Jungle", in dem sich sechs Personen - unter anderem drei in einer Kiste - verschanzt hatten.

 

Die eingesetzten Beamten öffneten die Kiste im Beisein eines Notarztes. Die drei Personen aus der Kiste und eine weitere Person entfernten sich freiwillig. Die beiden anderen Personen waren mit einem Lock-On versehen, das gelöst werden konnte. Sie wurden anschließend festgenommen. Während der Maßnahmen im Bereich "Neu-Gallien" versuchte eine Personengruppe, die dortige Umwallung zu überwinden. Dies konnte durch Polizeikräfte verhindert werden. Auch hier wurde eine weitere Holzkiste in einem Erdloch gefunden, in der sich zwei Personen befanden. Die Anzahl der geräumten und abgebauten Baumhäuser liegt nun bei 86. Seit Beginn der Vollzugshilfe hat die Polizei 873 Platzverweise und 41 Betretungsverbote ausgesprochen. In 443 Fällen musste die Polizei freiheitsentziehende Maßnahmen ergreifen. 144 Personen wurden vorläufig festgenommen und 299 Personen kamen kurzfristig ins Polizeigewahrsam. Insgesamt sind während der Einsatzmaßnahmen 27 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verletzt worden. Die Anzahl der durch Fäkalienbewurf verletzten und teilweise dienstunfähigen Kolleginnen und Kollegen (51 Betroffene, davon 12 nicht dienstfähig) bleibt unverändert. Aktuell liegen der Polizei Aachen keine weiteren Vollzugshilfeersuchen der Unteren Bauaufsichtsbehörden des Kreises Düren und der Stadt Kerpen vor. Gleichwohl wird die Polizei auch in den kommenden Tag vor Ort vertreten sein, um bei Bedarf gefahrenabwehrend oder strafverfolgend tätig werden zu können.

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