Kreuzau: Die finanzielle Situation der Gemeinde Kreuzau ist seit Jahren angespannt. Seit dem Jahr 2009 erfolgt die Darstellung des Haushalts auf der Basis der kaufmännischen (doppelten) Buchführung.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung soll der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Das bedeutet, dass die Summe der jährlichen Aufwendungen den Gesamtbetrag der Erträge sowohl in der Planung als auch beim Rechnungsergebnis nicht übersteigen darf. Diese Vorgabe wurde in den vergangenen Jahren allerdings regelmäßig deutlich verfehlt, wie die folgende Übersicht belegt:

Jahr     Fehlbedarf*               Fehlbetrag**

2009       689.471,00 €           3.013.731,87 €

2010    5.071.566,00 €           3.235.928,87 €

2011    4.531.479,00 €           1.625.570,55 €

2012    2.641.618,00 €           1.838.599,55 €

2013    5.376.658,00 €           5.438.179,20 €

2014    3.747.352,00 €           steht noch nicht fest

* Fehlbedarf ist die Differenz aus der Summe der Erträge und der (diese übersteigende) Summe der Aufwendungen in der Planung

** Fehlbetrag ist die Differenz aus der Summe der Erträge und der (diese übersteigende) Summe der Aufwendungen im Rechnungsergebnis

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Gemeinde regelmäßig mehr ausgibt als sie erwirtschaftet und dauerhaft „über ihre Verhältnisse lebt“. Um diesem Zustand entgegen zu wirken, hat die Gemeinde bereits im Jahr 2012 ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) entwickelt. Dort wird aufgezeigt, wie der gemeindliche Haushalt in einem Zeitrahmen von maximal 10 Jahren ausgeglichen werden kann. Dieser Haushaltsausgleich, der bedeutet, dass der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen erreicht oder übersteigt, ist erstmals im Haushaltsjahr 2021 abgebildet.

Das HSK ist mit jährlich aktualisierten Zahlen für einen jeweiligen Zeitraum von 10 Jahren fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde, dem Kreis Düren, zur Genehmigung vorzulegen. Nicht veränderbarer Fixpunkt ist dabei der Zeitpunkt, an dem der Ausgleich spätestens aufzuzeigen ist.

In den Jahren 2012 bis 2014 erfolgte die Genehmigung des HSK durch die Aufsichtsbehörde. Um die erforderliche Genehmigung auch zukünftig zu erhalten, ist zu erreichen, dass die jährlichen Defizite auf dem Weg zum Haushaltsausgleich im Jahr 2021 sukzessive reduziert werden. Dies kann über die Verringerung der Aufwendungen sowie über die Steigerung der Erträge erzielt werden.

Bei den Aufwendungen von insgesamt ca. 33,3 Mio. € ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Anteil aus Verpflichtungen gegenüber Dritten besteht, die von der Gemeinde weder dem Grund nach noch in der Höhe beeinflussbar sind. Gut 15,8 Mio. € sind allein für Transferaufwendungen aufzubringen. Das sind insbesondere Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen an Dritte. Der größte Teil hiervon, nämlich fast 12,5 Mio. € und damit 37,5 % der gesamten gemeindlichen Aufwendungen, entfällt auf die Umlagen, die an den Kreis Düren zu entrichten sind. Die Jugendamtsumlage steigt gegenüber dem Vorjahr um fast 600.000 € auf 4,56 Mio. €. 4,9 Mio. € werden im Jahr 2015 an Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen benötigt. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Kosten der Unterhaltung, Wartung, Instandhaltung, Sanierung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge und Gerätschaften. Diese Aufwendungen sind erforderlich, um den Wert des gemeindlichen Vermögens zu erhalten. Zu den Dienst- und Sachleistungen zählen aber exemplarisch auch die Kosten der Schülerbeförderung mit gut 632.000 €.

Bei den insgesamt ca. 30,3 Mio. € Erträgen entfallen rund 16,2 Mio. € (=53,3%) auf Steuern und ähnliche Abgaben. Gut 7,1 Mio. € davon werden aus den fünf gemeindlichen Steuern erzielt.

Dies sind im Einzelnen:

  • Gewerbesteuer4,22 Mio. €
  • Grundsteuer B2,67 Mio. €
  • Hundesteuer0,15 Mio. €
  • Grundsteuer A0,05 Mio. €
  • Vergnügungssteuer0,04 Mio. €

Bei diesen Steuerarten ist die Gemeinde berechtigt, das Aufkommen über Satzungsregelungen zu beeinflussen. Weitaus größer ist die Summe der Erträge aus Steueranteilen und Zuweisungen, auf deren Höhe die Gemeinde keinen Einfluss hat. Dazu zählen insbesondere:

ð  Gemeindeanteil an der Einkommensteuer   7,72 Mio. €

ð  Schlüsselzuweisungen vom Land                 2,92 Mio. €

ð  Familienleistungsausgleich                           0,78 Mio. €

ð  Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer          0,57 Mio. €

mit einem Gesamtvolumen von ca. 12 Mio. € (= 39,5% aller Erträge), aber auch weitere zweckgebundene Zuweisungen wie etwa die Schul- und Bildungspauschale (0,5 Mio. €) oder die Betriebskostenzuschüsse für die Kindergärten (1,06 Mio. €).

Die Gemeinde hat seit Jahren nach Möglichkeit Einsparpotenziale realisiert, um die beständig steigenden Pflichtaufwendungen zu kompensieren. Weiter spürbare Reduzierungen sind bei den Aufwendungen nur möglich, wenn gleichzeitig gemeindliche Leistungen verringert werden. Dies kann beispielsweise durch die Schließung von Einrichtungen oder Reduzierung von Angeboten geschehen. Alternativ oder ergänzend dazu ist eine maßvolle regelmäßige Erhöhung der gemeindlichen Steuern denkbar. Im HSK war ursprünglich eine Anhebung der Realsteuerhebesätze in diesem Jahr vorgesehen. Der Rat hat jedoch mehrheitlich die geplante Erhöhung um ein Jahr verschoben.

Zunächst wird die am 24.02.2015 beschlossene Haushaltssatzung mit allen Anlagen einschließlich des HSK der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde einsehbar. Der Pfad lautet:

www.kreuzau.de\Bürgerservice\Satzungen und Richtlininien \Finanzverwaltung\ Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für 2015

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