Kreis Düren: Auch am diesjährigen Vatertag wird sich wieder eine große Zahl Väter, und die, die es noch werden wollen, in kleinen oder größeren Gruppen aufmachen, um die nähere oder weitere Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erkunden. Erfahrungsgemäß nehmen auch zahlreiche Jugendliche den Feiertag zum Anlass, sich zu treffen und Spaß zu haben.

Üblicherweise werden dabei alle Arten alkoholischer Getränke mitgeführt und verzehrt. Aufgrund dessen muss die Polizei mit zunehmender Tageszeit leider vermehrt einschreiten, um alkoholbedingte Streitigkeiten zu schlichten oder sich um hilfsbedürftige Personen kümmern.

Gerade die Gruppe der Jugendlichen ist sich oftmals über die Folgen eines übermäßigen Alkoholkonsums nicht im Klaren. Das führt dann im schlimmsten Fall zu einer Alkoholvergiftung und endet im Krankenhaus.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Gefahren eines exzessiven Alkoholkonsums! Besprechen Sie mit Ihrem Kind Möglichkeiten, Konsumangebote abzulehnen! Kaufen Sie Minderjährigen keinen Alkohol! Seien Sie sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und trinken Sie Alkohol nur in Maßen!

Und noch ein Tipp für die Radfahrer: Denken Sie daran, wer betrunken aufs Fahrrad steigt, gefährdet sich und andere und riskiert seinen Führerschein!

Traktor-Planwagengespanne - lieber nicht!

Diese Fahrzeugkombinationen werden gerne für den Personentransport bei Vergnügungsfahrten zu Junggesellenabschieden, zum Vatertag oder auch für die Fahrt zum Zeltfest eingesetzt. In der Regel werden steuerbefreite Traktoren mit Anhänger bzw. Planwagen aus der Land- und Forstwirtschaft mit grünen Kennzeichen genutzt.

Diese Vergnügungsfahrten dienen keinem land- und forstwirtschaftlichen Zweck, daher liegt eine Zweckentfremdung vor, die eine Straftat nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz darstellt.

Regelmäßig liegt auch ein Zulassungsverstoß vor, da es sich bei den Planwagen nicht um zulassungsfreie Anhänger aus der Land- und Forstwirtschaft handelt. Anhänger sind zulassungsfrei, wenn sie in entsprechenden Betrieben für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und mit einer Betriebsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h eingesetzt werden.

Der Fahrzeugführer benötigt die erforderliche Fahrerlaubnis für das Traktor-Planwagengespann. Hier reichen die Führerscheinklassen L und T nicht aus. Erforderlich sind die Klassen BE bzw. C1E/CE.

Personen dürfen auf Ladeflächen von Anhängern nicht mitgenommen werden. Dies ist nur zulässig, wenn sie für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt und auf geeigneten Sitzen transportiert werden.

Ausnahmegenehmigungen zum Betrieb von Fahrzeugen/Anhängern fallen in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsämter.

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