Kreis Düren: Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren weist mit Blick auf das Ende Juli anstehende islamische Kurban-Bayram-Fest darauf hin, dass zum Opferfest nur offiziell zugelassene Schlachtstätten für Schafe genutzt werden dürfen.

Weiterhin ist zu beachten, dass der Lebendtransport von Schafen - etwa zu einer Schlachtstätte - ebenfalls an sehr hohe Auflagen gebunden und in Privatfahrzeugen nicht gestattet ist. Wer gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Das Fachamt wird in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde verstärkt Fahrzeug- und Betriebskontrollen durchführen.

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