Düren: Nachdem sich der Fahrer eines auffälligen Audis mit Bochumer Kennzeichen am Dienstag noch einer polizeilichen Verkehrskontrolle durch Flucht entziehen konnte, wurde der Wagen am Mittwochabend im Stadtgebiet Düren erneut gesichtet und kurz darauf überprüft. Der Grund für die Flucht am Dienstag wurde dabei schnell offensichtlich.
Die eingesetzten Beamten stellten zwei männliche Personen am Fahrzeug fest. Im Wagen selber sahen die Beamten auf den ersten Blick portionierte Marihuana-Konsumeinheiten in der Mittelkonsole. Eine Überprüfung ergab, dass der 29-jährige Fahrer des Audi offensichtlich Drogen an die zweite Person am Fahrzeug, einen 49-jährigen Dürener, verkaufen wollte. Bei einer näheren Kontrolle des Fahrzeugs und seines Fahrers wurden Marihuana, Haschisch und Kokain aufgefunden und sichergestellt. Der Mann führte zudem eine Waffe am Körper mit, die seinen Angaben nach zum Versprühen von Reizgas dienen soll. Beide Personen wurden vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass der Fahrer, der den Pkw ohne gültige Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte, sich unangemeldet in einer Wohnung in der Nordstadt aufhält und Zugriff auf eine Garage in Gürzenich hat. Einen entsprechenden Schlüssel und einen Mietvertrag zur Garage führte er mit. Die daraufhin angeordnete Durchsuchung der Wohnung und der Garage führte zur Auffindung nicht geringer Mengen Marihuana, Haschisch, Kokain und weiterer Waffen. Deren waffenrechtliche Prüfung dauert an.
Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde der eigentliche Wohnungsinhaber, ein 45-Jähriger, angetroffen. Er wurde gleichfalls wegen des Verdachts des Handels mit nicht geringer Menge von Betäubungsmitteln vorläufig festgenommen. Während der "Kunde" nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen wurde, ordnete die Staatsanwaltschaft Aachen die Vorführung der beiden Beschuldigten zwecks Erlass von Untersuchungshaftbefehlen an. Gestern noch wurde die Untersuchungshaft gegen den 29-jährigen Deutschen, der parallel von sieben Staatsanwaltschaften aus dem gesamten Bundesgebiet wegen weiterer Strafverfahren zur Aufenthaltsermittlung gesucht wird, angeordnet. Die Vorführung seines einschlägig vorbestraften und wegen eines BtM-Deliktes unter Bewährungsaufsicht stehenden Mittäters erfolgt am heutigen Tag.